OLG München: Fällt das höchste eBay-Käuferangebot als nichtiges Scheinangebot weg, greift das nächsthöhere Angebot zu Lasten des Verkäufers

veröffentlicht am 18. Dezember 2018

OLG München, Urteil vom 26.09.2018, Az. 20 U 749/18
§ 117 Abs. 1 BGB, § 249 BGB, § 280 BGB, § 281 BGB

Das OLG München hat entschieden, dass in einem Fall, bei dem sich das höchste Käuferangebot als nichtig erweist (Scheinangebot), das nächsthöhere ernstgemeinte Angebot greift und der Verkäufer die angebotene Ware zu diesem Preis verkaufen muss. Vorinstanz war das LG Landshut (Urteil vom 16.02.2018, Az. 51 O 2190/17). Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG München – Fällt das höchste eBay-Käuferangebot als nichtiges Scheinangebot weg, greift das nächsthöhere Angebot zu Lasten des Verkäufers).


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