OLG München: Internethändler Amazon haftet nicht für urheberrechtswidrige Inhalte von E-Books

veröffentlicht am 29. Oktober 2013

OLG München, Urteil vom 24.10.2013, Az. 29 U 885/13
§ 97 UrhG

Das OLG München hat gemäß einem Bericht bei heise online (hier) entschieden, dass die Internethandelsplattform Amazon nicht für urheberrechtswidrige Inhalte von ihr vertriebener E-Books haftet. Verantwortlich für die Inhalte vertriebener Literatur seien Autor und Verlag, nicht jedoch der Händler. Das Gericht wies darauf hin, dass auch Händler herkömmlicher Bücher nicht für deren Inhalte hafteten. Die letzte Entscheidung in der Angelegenheit wird nach der zugelassenen Revision jedoch wohl vom Bundesgerichtshof gefällt werden.

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