OLG München, Urteil vom 30.06.2016, Az. 6 U 732/16
§ 3a UWG , § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 UWG , § 12 Abs. 1 S. 2 UWG, Art. 16 lit. m EU-RL 2011/83/EU, § 312g Abs. 1 BGB, § 355 Abs. 2 BGB, § 356 Abs. 5 BGB, § 510 Abs. 1 Nr. 1 BGB
Das OLG München hat entschieden, dass das Widerrufsrecht bei Abonnementverträgen über digitale Inhalte nach § 356 Abs. 5 BGB bereits dann erlischt, wenn der Nutzer einen zeitabhängig vergüteten Zugruff auf ein Portal mit nicht im Einzelnen konkretisierten digitalen Inhalten (z.B. Filmen) erhält. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG München – Erlöschen des Widerrufsrechts bei Abonnementverträgen über digitale Inhalte).
Wollen Sie sich gegen Widerrufe von Nutzern wehren?
Sind Sie der Ansicht, dass dem Nutzer kein Widerrufsrecht (mehr) zusteht? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Fernabsatzrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.