OLG München, Beschluss vom 05.03.2015, Az. 34 AR 35/15
§ 281 ZPO
Das OLG München hat entschieden, dass der Verweisungsbeschluss eines (Amts-) Gerichts ausnahmsweise nicht bindend ist, wenn mit ihm einhellige Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte ignoriert wird. Zum Volltext der Entscheidung (hier).