OLG München: Zur ausnahmsweisen Anfechtbarkeit des Überweisungsbeschlusses, wenn das Amtsgericht „einhellige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte“ missachtet

veröffentlicht am 28. Mai 2015

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Beschluss vom 05.03.2015, Az. 34 AR 35/15
§ 281 ZPO

Das OLG München hat entschieden, dass der Verweisungsbeschluss eines (Amts-) Gerichts ausnahmsweise nicht bindend ist, wenn mit ihm einhellige Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte ignoriert wird. Zum Volltext der Entscheidung (hier).

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