OLG München: Zur Unwirksamkeit von Haftungsausschlüssen eines Internet-Reiseportals

veröffentlicht am 19. Juli 2018

OLG München, Urteil vom 12.04.2018, Az. 29 U 2138/17
§ 1 UKlaG, § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UKlaG, § 4 UKlaG; § 305c BGB, § 307 BGB, § 309 BGB

Das OLG München hat entschieden, dass Online-Reisevermittler die Haftung für eigenes Verschulden nicht per AGB pauschal ausschließen können. Die beklagte Anbieterin hatte in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen u.a. angegeben, keine erfolgreiche Vermittlung der Reise oder der Reiseleistungen zu schulden sowie nicht verantwortlich zu sein für die Korrektheit, Vollständigkeit und Aktualität jeglicher Reiseangaben auf ihrer Website. Die einzelnen Klauseln seien nach Auffassung des Gerichts wegen unangemessener Benachteiligung, Intransparenz und/oder Verstoßes gegen konkrete Klauselverbote des BGB unwirksam. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG München – AGB Reiseportal).


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