OLG München: Zur Wiedergabe von Textausschnitten aus kostenpflichtigen Presseerzeugnissen

veröffentlicht am 23. September 2016

OLG München, Urteil vom 14.07.2016, Az. 29 U 953/16
§ 19a UrhG, § 87 f Abs. 1 S. 1 UrhG; Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG

Das OLG München hat entschieden, dass die unautorisierte Weiter- und Wiedergabe von Textausschnitten von einer Internetseite, deren Zugang durch eine Metered Paywall beschränkt ist, als urheberrechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung zu bewerten sein kann. Dabei seien Textausschnitte von mindestens 25 Worten nicht als „kleinste Textausschnitte“ anzusehen, für welche eine Ausnahme an der ausschließlichen Berechtigung des Presseverlegers gelten könne. Eine „öffentliche“ Wiedergabe liege vor, wenn die Wiedergabe für Personen allgemein erfolge, also nicht auf besondere Personen beschränkt sei, und eine Vielzahl von Personen erreichen könne. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG München – Textausschnitte aus Presseerzeugnissen).


Haben Sie fremde Werke unberechtigt weiter verbreitet?

Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung / Unterlassungsklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht  (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.


I