OLG Naumburg, Urteil vom 04.05.2016, Az. 9 U 85/15
§ 31 Abs. 2 ÄBerufsO; § 3 UWG a.F., § 4 Nr. 11 UWG a.F., § 8 Abs. 1 UWG a.F.
Das OLG Naumburg hat entschieden, dass die direkte Übermittlung von Rezepten durch einen Arzt an eine Apotheke nicht zwangsläufig wettbewerbswidrig ist. Vorliegend hatte der Beklagte Rezepte für immobile Patienten an deren Wunschapotheke direkt übersandt. Dies sei jedoch nur auf Anfrage der Patienten erfolgt und in einer Weise ausgeführt worden, welche die Entscheidungsfähigkeit und -freiheit des Patienten nicht beeinträchtigt hätte. Eine unlautere Einflussnahme des Beklagten auf die Patienten konnte das Gericht nicht feststellen. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Naumburg – Rezeptübermittlung an Apotheke).
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