OLG Nürnberg: Bewertungssterne auf einem Hotelportal sind irreführend

veröffentlicht am 23. Mai 2016

OLG Nürnberg, Urteil vom 19.04.2016, Az. 3 U 1974/15
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG; § 540 ZPO

Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass auf einem Buchungsportal für Hotels im Internet nicht mit einem Bewertungssystem des Plattformbetreibers in Sterneform geworben werden darf. Würden neben der Geschäftsbezeichnung eines Hotels fünfzackige Sterne abgebildet, so nehme der Adressat der Werbung an, dass es sich dabei um eine offizielle Klassifizierung einer neutralen Klassifizierungsstelle handele (z.B. des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes). Die Plattformbetreiberin sei hingegen nicht als neutrale Stelle anzusehen, da sie vertragliche Beziehungen zu den Hotels pflege. Auch habe sie die zu Grunde gelegten Bewertungskriterien nicht offen und nachprüfbar dargelegt. Ein klarstellender Hinweise mittels Mouseover-Funktion genüge nicht. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Nürnberg – Werbung mit Bewertungssternen).


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