OLG Sachsen-Anhalt: Internet-Hosting-Provider muss nicht über Ort des Hostings informieren, solange dies innerhalb der EU erfolgt

veröffentlicht am 18. März 2015

OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.04.2014, Az. 2 U 28/13
§ 649 S. 1 BGB

Das OLG Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass ein Internet-Hosting-Provider nicht verpflichtet ist, seinen Kunden darüber zu informieren, dass das Hosting in Bulgarien erfolgt. Zum Volltext der Entscheidung (hier).

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