OLG Schleswig: Firma eines Einzelkaufmannes mit dem Zusatz „Group“ (z.B. „J e.K. Group“) nicht zulässig

veröffentlicht am 2. Mai 2012

OLG Schleswig, Beschluss vom 28.09.2011, Az. 2 W 231/10
§ 18 Abs. 2 HGB

Das OLG Schleswig hat entschieden, dass der Zusatz „Group“ in der Firma „J e.K. Group“ irreführend ist, wenn sich hinter der Bezeichnung eine Einzelperson verbirgt. Das Handelsregister hatte sich geweigert, den Namen in dieser Form einzutragen und wurde nunmehr in dieser Handlungsweise durch das OLG bestätigt. Die Verwendung des Firmenbestandteils „Group“ bei einem einzelkaufmännischen Unternehmen sei irreführend, da ein Zusammenschluss von Personen und Unternehmen gerade im Widerspruch stehe zu einem Unternehmen, welches den Rechtsformzusatz „e.K.“ trage. Es werde dadurch eine Vereinigung / ein Zusammenschluss suggeriert, der bei einem Einzelunternehmen nicht vorliege und es werde das Bestehen einer Gesellschaft angedeutet. Allein durch die Form (die Rechtsform „e.K.“ steht vor dem Zusatz „Group“) sei schon nicht mehr erkennbar, welche Rechtsform das Unternehmen haben solle. Auch mit einer geänderten Reihenfolge („Group e.K.“) sehe das Gericht jedoch keine Eintragungsfähigkeit.

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