OLG Schleswig: Sachliche Zuständigkeit des Landgerichts nach § 13 UWG gilt auch für Vertragsstrafenansprüche

veröffentlicht am 24. Juli 2015

OLG Schleswig, Urteil vom 09.04.2015, Az. 6 U 57/13
§ 13 Abs. 1 S. 1 UWG

Das OLG Schleswig hat entschieden, dass § 13 Abs. 1 S. 1 UWG so zu interpretieren ist, dass auch Vertragsstrafenansprüche sachlich ausschließlich den Landgerichten zugewiesen sind.

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