OLG Stuttgart: In Galerieansichten sind keine Grundpreisangaben erforderlich

veröffentlicht am 20. August 2018

OLG Stuttgart, Urteil vom 15.02.2018, Az. 2 U 96/17
§ 2 Abs. 1 PAngV; § 339 S. 2 BGB

Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass in einer Galerieansicht, z.B. bei eBay, in welcher keine Angaben zu Material und Verwendungszweck der Produkte enthalten sind,  keine Grundpreise angezeigt werden müssen. Es handele sich bei solchen Miniaturansichten nicht um Angebote im Sinne der Preisangaben-Verordnung. Eine Minigalerie enthalte nicht alle notwendigen Merkmale, um den Kunden in die Lage zu versetzen, eine Kaufentscheidung zu treffen. Schon wegen der geringen Größe sei nicht anzunehmen, dass ein Käufer alleine schon bei Ansicht dieser Galerie eine Kaufentscheidung treffen könne. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Stuttgart – Grundpreisangabe in Galerie?).


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