OLG Thüringen: Ford Motor Company haftet Zulieferer auf Schadensersatz wegen Weitergabe von Konstruktionszeichnungen an Drittunternehmen / Ford vs. MITEC

veröffentlicht am 10. Juni 2016

OLG Thüringen, Urteil vom 08.12.2015, Az. 5 U 1042/12
§ 9 UWG, § 17 UWG

Das Thüringer Oberlandesgericht hat entschieden, dass die Ford Motor Company der Firma MITEC AG gegenüber dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet ist. Die Ford Motor Company habe Systemdaten und Zeichnungen eines „balancers“ des Automobilzulieferers MITEC unerlaubt an ein Drittunternehmen weiter gegeben, die das Drittunternehmen in die Lage versetzten, den „balancer“ nachzubauen. Die Ford Motor Company hafte dafür, dass die Zeichnungssätze von MITEC zu dem anderen Zulieferer gelangt seien. Ford sei verpflichtet gewesen, Geschäftsgeheimnisse von MITEC zu wahren und nicht an Konkurrenten weiter zu geben. Eigene Rechte an den Zeichnungen von MITEC habe Ford nicht erworben. Schließlich seien Schadensersatzansprüche auch nicht verjährt. Die Pressemitteilung des Senats finden Sie hier (OLG Thüringen – Verrat von Geschäftsgeheimnissen):


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