OVG NRW: Pressejournalist hat gegen den WDR Auskunftsanspruch über Aufträge, die der WDR vergeben hat / Zur Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes

veröffentlicht am 18. Februar 2012

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOVG NRW, Urteil vom 09.02.2012, Az. 5 A 166/10
§§ 2, 4 IFG (Informationsfreiheitsgesetz) NRW

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass der Westdeutsche Rundfunk (WDR) gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz auch Auskünfte an einen konkurrierenden Pressejournalisten über vergebene Aufträge geben muss. Das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sei jedenfalls insoweit anwendbar, als dass es nicht um Informationen aus dem journalistisch-redaktionellen Bereich gehe. Der 5. Senat führte aus, dass der WDR zwar nach dem Pressegesetz des Landes nicht gegenüber der Presse auskunftspflichtig sei, dies aber für Informationen, die keine Rückschlüsse auf das Redaktionsgeheimnis und den Programmauftrag zuließen, nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht gelte. Die Rundfunkfreiheit werde dadurch nicht beeinträchtigt.

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