Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. November 2011

    KG Berlin, Beschluss vom 10.07.2008, Az. 1 W 164/08
    §§ Nr. 3201 Nr. 1 VV RVG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass dann, wenn seitens des Berufungsbeklagten ein Antrag auf Zurückweisung der Berufung vor Zustellung der Berufungsbegründung gestellt wird, grundsätzlich nur eine 1,1-Verfahrensgebühr nach Nr. 3201 Nr. 1 VV RVG anfällt. Denn der Berufungsbeklagte könne sich erst nach Vorliegen der Berufungsbegründung mit Inhalt und Umfang des Angriffs auf das erstinstanzliche Urteil sachlich auseinandersetzen und durch einen entsprechenden Gegenantrag sowie dessen Begründung das Verfahren fördern. Dies gelte erst recht, wenn sich die anwaltliche Tätigkeit darauf beschränke, einem Antrag auf erneute Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist zu widersprechen. Der Rechtspfleger hatte eine 1,6-fache Verfahrensgebühr festgesetzt. Zur Entscheidung im Volltext: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. November 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Urteil vom 08.09.2011, Az. 10 U 204/11
    § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG; § 22 KUG, § 23 KUG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass eine Berichterstattung über die Verheiratung des ehemaligen Lebensgefährten einer Prominenten dessen Persönlichkeitsrechte nicht verletzt. Wenn die vorige Beziehung öffentlich gemacht worden sei, bestehe ein Interesse der Öffentlichkeit daran, zu erfahren, wenn diese beendet worden sei und eine anderweitige Verheiratung stattgefunden habe – auch wenn weder der ehemalige Lebensgefährte noch seine jetzige Ehefrau prominente Persönlichkeiten seien. Das Gericht führte dazu aus:

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  • veröffentlicht am 28. November 2011

    OLG Köln, Urteil vom 21.10.2011, Az. 6 U 64/11
    § 12 Abs. 1 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, die inhaltlich den zu stellenden Anforderungen genügt, nicht nur gegenüber demjenigen Gläubiger, demgegenüber sie abgegeben worden ist, sondern gegenüber allen Gläubigern die Wiederholungsgefahr beseitigt. Allerdings könne eine solche gegenüber einem Dritten abgegebene Unterlassungserklärung nur dann die Wiederholungsgefahr beseitigen, wenn eine Gesamtwürdigung ergebe, dass die Erklärung geeignet erscheine, den Verletzer „wirklich ernsthaft von Wiederholungen abzuhalten“. Dies wurde im vorliegenden Fall verneint, da die Erklärung gegenüber einem Verein abgegeben wurde, dessen Satzungsziel in erster Linie war, Verstöße zu ahnden, die sich zu Lasten anderer Gewerbetreibender auswirken könnten. Abgemahnt worden war aber die Verwendung von unzulässigen Klauseln gegenüber Verbrauchern, die Mitbewerber allenfalls mittelbar betreffen konnten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. November 2011

    Rechtanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 19.05.2011, Az. I ZR 147/09
    § 4 Nr. 7 UWG, § 6 UWG; Art. 5 Abs. 1 GG

    Der BGH hat entschieden, dass eine pauschale Herabsetzung von Leistungen eines Mitbewerbers im Rahmen einer vergleichenden Werbung (hier: Newsletter) nur dann unlauter ist, wenn die konkreten Umstände, auf welche sich die Abwertung bezieht, nicht mitgeteilt werden. Im entschiedenen Fall wurde Mitbewerbern der Vorwurf der „Scharlatanerie“ gemacht, ohne dass konkrete Umstände genannt würden, die diesen Vorwurf belegten. Der Senat erklärte, dass eine Rechtfertigung einer herabsetzenden Darstellung stets voraussetze, dass die Verbraucher konkret über einzelne Umstände aufgeklärt würden, ohne deren Kenntnis sie Schaden zu nehmen drohten. Eine pauschale, hinsichtlich konkreter Missstände jedoch bei vagen Andeutungen verbleibende Herabsetzung vermöge die massive Beeinträchtigung, die damit verbunden sei, hingegen nicht zu rechtfertigen.

  • veröffentlicht am 27. November 2011

    OLG Hamm, Urteil vom 01.09.2011, Az. I-4 U 41/11
    § 12 Abs. 1 S. 2 UWG

    Es gilt der Grundsatz, dass im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ein Abmahnender, der auch Rechtsanwalt ist, für seine Selbstbeauftragung keinen Schadensersatzanspruch (BGH 12.12.2006, Az: VI ZR 188/05) und auch keinen Kostenerstattungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG (BGH GRUR 2004, 789; auch KG AfP 2010, 271; Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 12 Rn 1.93) verlangen kann, wenn ein unschwer zu erkennender Wettbewerbsverstoß geltend gemacht wird.  Dies soll nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm allerdings nicht immer gelten. Zitat: „Jedoch fällt gerade der vorliegende Fall, bei dem spezielles Wissen des Europarechts gefordert ist, nicht unter diese Fallgruppe. Der Antragsgegner hat auch selbst nicht vorgetragen, dass es sich vorliegend um einen unschwer zu erkennenden Wettbewerbsverstoß handelt, der von der Antragstellerin geltend gemacht worden ist. Ein solcher Vortrag fehlt auch hinsichtlich der anderen von dem Antragsgegner angeführten Verfahren, in denen sich die Antragstellerin selbst beauftragt hat.“ Zum Volltext der Entscheidung (hier).

  • veröffentlicht am 27. November 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 22.02.2005, Az. 4 U 139/04
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 33c GewO

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass derjenige, der Gewinnspielgeräte ohne gewerbliche Erlaubnis aufstellt (§ 33c GewO) zugleich wettbewerbswidrig handelt. Zu den Marktverhaltensregeln im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG zähle auch § 33 c Gewerbeordnung. Da die in dieser Vorschrift normierte Erlaubnispflicht nicht nur den Marktzutritt regele, sondern auch das Marktverhalten u. a. zum Schutze der Verbraucher, aber auch zum Schutze der Mitbewerber, stelle ein Verstoß gegen § 33 c Gewerbeordnung zugleich auch einen Wettbewerbsverstoß dar. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. November 2011

    OLG Hamm, Urteil vom 01.09.2011, Az. I-4 U 41/11
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG,
    § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der in Postwurfsendungen unter der Überschrift „14-tägige Widerrufsbelehrung bei eBay – abmahnsicher?“ für den Verkauf eigener Widerrufsbelehrungen wirbt, die angesprochenen Adressaten in wettbewerbsrechtlich erheblicher Weise in die Irre führt. Der beklagte Rechtsanwalt hatte  die Auffassung vertreten, dass die neuen gesetzlichen Regelungen des Art. 246 § 3 EGBGB gegen EU-Recht und die Rechtsprechung des EuGH verstoßen. Diese Darstellung des Beklagten erwecke unstreitig den – unzutreffenden – Eindruck, dass die Onlinehändler, die eine Widerrufsbelehrung verwenden, welche mit Art. 246 § 3 EGBGB übereinstimme, mit einer Abmahnung zu rechnen hätten. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 25. November 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Potsdam, Urteil vom 27.01.2011, Az. 2 O 232/10
    § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 10 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG, § 278 BGB, § 339 S. 2 BGB

    Das LG Potsdam hat entschieden, dass sich die fiktive Lizenzgebühr für ein Gedicht, welches ohne Zustimmung des Autors auf der Internetseite eines Gemeindeblatts veröffentlicht wird, nach der Honorartabelle des Deutschen Journalistenverbands richten darf. Die Anwendung dieser Tabelle sei sachgemäß, wenn die Rubrik über Online-Vergütungen von Kurzgeschichten als Maßstab genommen werde. Zwar sei das Gedicht kürzer als ein durchschnittlicher journalistischer Beitrag; aus dem „höheren Individualwert“ eines für ein Gedicht verwendeten Wortes ergebe sich jedoch eine Äquivalenz. Vorliegend wurde ein Betrag von 200,00 EUR vom Gericht nicht beanstandet. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 25. November 2011

    OLG Hamburg, Urteil vom 03.11.2011, Az. 3 U 177/10
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Einwand, man sei für den Inhalt auf einer bestimmten Website nicht verantwortlich, nicht durchgreift, wenn auf die fragliche Website in den Geschäftsunterlagen Bezug genommen wird. Konkret hatte ein Unternehmen, dass für eine Website ohne Anbieterkennzeichnung abgemahnt worden war, behauptet, die Website sei von einem Dritten erstellt und ihm angeboten, dann aber nicht übernommen worden. Dies wertete der Senat als Schutzbehauptung, da das Unternehmen u.a. im Geschäftslokal eine Angebots- und Preisliste ausgehängt hatte, das auf die streitgegenständliche Internetseite verwies. Das Oberlandesgericht nahm vor diesem Hintergrund an, dass sich das Unternehmen die Website und ihre Unterseiten wie auch die dortige Werbung für ihr Geschäft und ihr Dienstleistungsangebot zu Eigen gemacht habe. Auf das Urteil hingewiesen hat RA Andreas Schwartmann (hier).

  • veröffentlicht am 25. November 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 24.11.2011, Az. C-70/10
    Diverse EU-Richtlinien

    Der EuGH hat sich der Sichtweise des Generalanwalts Villazon (hier) angeschlossen und entschieden, dass ein Provider (Anbieter von Internetzugangsdiensten) nicht verpflichtet ist, auf seine Kosten und zeitlich unbegrenzt präventiv ein Filterungssystem einzurichten, das in der Lage ist, im Netz dieses Anbieters den Austausch von Dateien zu identifizieren, die ein Werk der Musik, ein Filmwerk oder audiovisuelles Werk enthalten, an denen der Antragsteller Rechte zu haben behauptet, um die Übertragung von Dateien, deren Austausch gegen das Urheberrecht verstößt, zu sperren. Zum Volltext der Entscheidung:
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