Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. Oktober 2023

    BVerfG, 18.09.2023, Az. 1 BvR 1728/23
    Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 103 Abs. 1 GG

    Das BVerfG hat entschieden, dass kein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt, wenn Abmahnung und Verfügungsantrag sich bezüglich des – im übrigen wortgleich formulierten – Unterlassungsbegehrens allein insofern unterscheiden, als es sich in der Abmahnung auf alle unter dem angegebenen Internetlink im Profil der Beschwerdeführerin auf dem verfahrensgegenständlichen Internetportal zu findenden Rezensionen bezieht, während der Verfügungsantrag fünf beanstandete Rezensionen mittels Screenshot konkret identifiziert. Ausweislich der Begründung in der Abmahnung werfe der Wettbewerber der Beschwerdeführerin umfassend die Nutzung „gekaufter“ Rezensionen vor, wofür die fünf im Verfügungsantrag konkret abgebildeten Rezensionen lediglich Beispiele bildeten, die im Kern dasselbe der Beschwerdeführerin vorgehaltene unlautere Verhalten im Wettbewerb illustrierten. Die Beschwerdeführerin hatte einen Verstoß gegen die prozessuale Waffengleichheit (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) und das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) durch eine ohne mündliche Verhandlung und ohne anderweitige Anhörung der Beschwerdeführerin ergangene wettbewerbsrechtliche einstweilige Verfügung geltend gemacht. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 5. Oktober 2023

    OLG München, Endurteil vom 18.06.2020, Az. 32 U 7119/19
    § 312g Abs. 3 BGB, § 355 BGB, § 495 Abs. 1 BGB, § 506 Abs. 1 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 2 EGBGB, Art. 247 § 3 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB, Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB, Art. 247 § 12 Abs. 1 S. 1 EGBGB, § 3 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 43 Abs. 1 GKG 

    Das OLG München hat entschieden, dass das Widerrufsrecht nicht nach § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen sei, wenn ein Pkw mit gängiger Sonderausstattung aus vorgefertigten Serienbauteilen bestellt werde. Es liege keine Individualisierung vor, bei der die Ware so angefertigt werde, dass diese für den Unternehmer im Falle ihrer Rücknahme wirtschaftlich wertlos sei, weil er sie wegen ihrer vom Verbraucher veranlassten besonderen Gestalt anderweitig nicht mehr oder allenfalls noch unter erhöhten Schwierigkeiten und mit erheblichem Preisnachlass absetzen könne. Die Revision wurde zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Oktober 2023

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19.09.2007, AZ. 11 W 48/07
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB, § 91a ZPO, § 114 ZPO

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Einreichung einer Hauptsacheklage, während noch über die Berufung zur einstweiligen Verfügung verhandelt wird, kein rechtsmissbräuchliches Verhalten indiziert. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. Oktober 2023

    EuGH, Urteil vom 28.09.2023, Az. C-133/22
    § 443 BGB, § 479 BGB

    Der EuGH hat entschieden, dass auch eine „Zufriedenheitsgarantie“ als Garantie gemäß § 479 BGB zu werten und dementsprechend ein Hinweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu erteilen ist. Der BGH (Urteil vom 10.02.2022, Az. I ZR 38/21) hatte noch in Frage gestellt, ob die Vorschriften § 443 BGB und § 479 BGB überhaupt anwendbar seien, da es an einem objektive Kriterium, an welches die Garantie normalerweise anknüpfe, fehle. Der EuGH war jedoch der Rechtsansicht, dass eine Garantie auch subjektive Kriterien umfassen kann. Es sei nicht schädlich, dass diese Zufriedenheit nicht überprüft werden könne. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. September 2023

    LG Verden, Urteil vom 03.07.2023, Az. 10 O 13/23 – nicht rechtskräftig
    § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB

    Das LG Verden hat entschieden, dass ein Onlineshop auch bei Produkten, die „on demand“ produziert werden, ein Widerrufsrecht angeboten werden muss. In dem Onlineshop wurde eine Trittleiter zum leichteren Aufstieg auf ein Pferd in mehreren Standardgrößen angeboten. Diese sollten erst auf Bestellung gefertigt werden. Die Wettbewerbszentrale sah hierin jedoch keinen Anwendungsfall von § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB, da eine echte Individualisierung fehle, die das Produkt nach Ausübung des Widerrufsrechts wertlos mache. Dem stimmte das LG Verden zu.

  • veröffentlicht am 22. September 2023

    LG Köln, Urteil vom 13.07.2023, Az. 14 O 237/22
    § 13 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass eine Ghostwriterin, die Texte für ein autobiographischen Sachbuch beisteuert, als Miturheberin gilt und ihr Name entsprechend dem eines Urhebers (§ 13 UrhG) zu nennen ist. Werde die Ghostwriterin nicht genannt, so habe sie Anspruch auf Schadensersatz durch Verdoppelung ihres gesamten Honorars. Zum Volltext der Entscheidung (LG Köln: Wir die Ghostwriterin nicht als Miturheberin genannt, verdoppelt sich ihr Honorar).

  • veröffentlicht am 20. September 2023

    BGH, Urteil vom 07.07.2023, Az. V ZR 210/22
    § 130 Nr. 1 Hs. 1 ZPO, § 171 S. 1 ZPO, § 177 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass die Angabe der Adresse eines Postzustellers nicht die Angabe einer ladungsfähigen Adresse ersetzt. Eine solche Klage sei unulässig. Die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift diene der Identifizierung des Klägers. Gleichzeitig dokumentiere dieser hiermit seine Bereitschaft, sich möglichen nachteiligen Folgen des Prozesses, insbesondere einer Kostentragungspflicht, zu stellen und damit den Prozess nicht aus dem Verborgenen heraus zu führen. Zudem werde dem Gericht nur hierdurch ermöglicht, das persönliche Erscheinen des Klägers anzuordnen, da die Ladung hierzu nach § 141 Abs. 2 S.2 Hs. 1 ZPO der Partei selbst mitzuteilen ist, auch wenn sie einen Prozessbevollmächtigten bestellt habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. September 2023

    LG München I, Urteil vom 28.07.2023, Az. 37 O 14809/22 – nicht rechtskräftig
    § 3a UWG, Art. 30 Abs. 3 LMIV

    Das LG München I hat entschieden, dass der Proteingehalt eines Lebensmittels nicht getrennt von der verpflichtenden Nährwertdeklaration angegeben werden darf. Im vorliegenden Fall warb eine Molkerei auf dem Deckel und der Verpackungsseite eines „HIGH PROTEIN“-Milchreises prominent mit dem Zusatz „14g Protein*“. Gem. Art. 30 Abs. 3 LMIV darf, wenn eine verpflichtende Nährwertdeklaration vorliegt, nur der Brennwert oder der Brennwert zusammen mit den Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz wiederholt werden; der Proteingehalt gehört nicht dazu. Die Molkerei erachtete ihr Verhalten für rechtmäßig und berief sich auf eine Stellungnahme des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS), der eine gesonderte Angabe des Proteingehalts unter Hinweis auf die Health Claim Verordnung (HCVO) für zulässig erachtet, wenn  sie eine zugelassene nährwertbezogene Angabe wie „HIGH PROTEIN“ ergänzt. Dem stimmte die Kammer nicht zu. Die Angabe des Proteingehalts sei nur eine Beschaffenheitsangabe. Ohne Referenz zum Brennwert schreibe diese Angabe dem Produkt keine Nährwerteigenschaft zu. Weiterhin befand das LG München I, dass ein nicht aufgeklärter Sternchenhinweis („14g Protein*“) irreführend sei. In gleicher Weise hat das LG Heilbronn (LG Heilbronn, Urteil vom 06.07.2023, Az. 21 O 7/23 KfH – nicht rechtskräftig) entschieden. Das Verfahren gegen die Molkerei führte die Wettbewerbszentrale.

     

  • veröffentlicht am 4. September 2023

    LG Cottbus, Urteil vom 29.09.2022, Az. 2 O 223/21
    § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EGBGB, Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EGBGB

    Das LG Cottbus hat entschieden, dass durch eine ohne ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vom Unternehmer vorgenommene und damit aufgedrängte Individualisierung das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. September 2023

    LG Traunstein, Versäumnisurteil vom 24.04.2023, Az. 9 O 2541/22
    § 134 BGB, § 762 Abs. 1 S. 1 BGB, § 812 Abs. 1 S. 1 BGB, § 817 S. 2 BGB. § 823 Abs. 2 BGB, § 4 Abs. 4 GlÜStV 

    Das LG Traunstein hat entschieden, dass ein Vertrag über die Teilnahme an einem Glücksspiel im Internet vor dem 30.06.2023 nach § 134 BGB nichtig ist, da die Veranstaltung eines öffentlichen Glücksspiels im Internet nach § 4 Abs. 4 GlÜStV bis zum 30.06.2021 verboten war. Der Wettanbieter konnte sich in diesem Fall auch nicht auf § 817 S. 2 BGB („Die Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn dem Leistenden gleichfalls ein solcher Verstoß zur Last fällt, es sei denn, dass die Leistung in der Eingehung einer Verbindlichkeit bestand; das zur Erfüllung einer solchen Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden.“) berufen, da ein solcher Kondiktionsausschluss zum einen einen starken Anreiz für die Fortsetzung des gesetzeswidrigen Angebots durch Anbieter verbotener Online-Glücksspiele setzen würde und zum anderen dem Schutzzweck der Verbotsnorm, nämlich dem Schutz der Spieler vor den Gefahren des Glücksspieles, zuwiderlaufen würde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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