Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. September 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBVerfG, Beschluss vom 02.09.2009, Az. 1 BvR 3171/08
    Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG

    Das BVerfG hat entschieden, dass eine Dauer eines zivilgerichtlichen Verfahrens von mehr als 14 Jahren verfassungswidrig ist. Anhängig war das streitige Verfahren seit 1995 beim LG Hannover, es gab bereits erlassene und wieder aufgehobene Teilurteile, Gutachten und ergänzende Gutachten. Nur eines gab es nicht: ein Ende. Die Klägerin dieses Verfahrens erhob daraufhin Verfassungsbeschwerde, weil für sie der Ausgang der Verfahrens große, auch finanzielle, Bedeutung hätte und die immer wieder eintretenden Verzögerungen sie beschweren würden. Das BVerfG gab dieser Beschwerde statt und stellte eine Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz fest, obwohl die lange Verfahrensdauer nicht allein dem LG Hannover anzulasten sei. Verzögerungen seien u.a. durch die Beschlagnahmung von Unterlagen durch die Staatsanwaltschaft und die Einholung der Gutachten entstanden. Gerade auf Grund dieser widrigen Umstände sei das LG nach Auffassung des BVerfG jedoch dazu verpflichtet gewesen, das Verfahren nicht wie jedes andere zu behandeln, sondern es hätte nach einigen Jahren bereits alle Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung nutzen müssen. Je länger ein Verfahren dauere, desto größer müssten die Bemühungen zur Beschleunigung ausfallen.

  • veröffentlicht am 21. September 2009

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.07.2008, Az. 11 U 52/07
    §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB; § 97 UrhG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Betreiber eines WLANs (Wireless Local Area Networks) nicht ohne weiteres als Störer für die Handlungen Dritter auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, da eine solche Haftung die Störergrundsätze überdehnen und eine Verantwortlichkeit den Anschlussinhaber überfordern würde. Auch wäre es dem Anschlussinhaber nicht zuzumuten, eine Absicherung seines WLANs nach den neuesten technischen Standards und Kriterien zu unternehmen. Die Frankfurter Richter ließen indes die Revision zu, weil die Entscheidung eine Frage betreffe, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten sei und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordere. (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. September 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Backnang, Urteil vom 17.06.2009, Az. 4 C 810/08
    § 355 BGB

    Das AG Backnang hat entschieden, dass der Kunde auch bei Rasierern ein Widerrufsrecht ausüben kann, der Händler in diesem Fall aber unter Umständen bis zu 100 % Wertersatz fordern kann. Im vorliegenden Fall hatte der Kunde einen Rasierer gebraucht und sodann durch Ausübung des Widerrufsrechts versucht, Kaufpreis und Versandkosten zurückzuerhalten. Wie Händler und Gericht indes feststellten, enthielt der Scherkopf Bartstoppeln und roch nach abgestandenem Wasser sowie Schimmel. (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. September 2009

    OLG Hamburg, Beschluss vom 09.07.2009, Az. 3 U 23/09
    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 UWG, § 477 BGB

    Das OLG Hamburg hat in einem – mittlerweile revidierten – Hinweisbeschluss entschieden, dass die Werbung mit einer Garantie – ohne zu den Garantiebedingungen auszuführen – nicht im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11, 8 UWG in Verbindung mit § 477 BGB wettbewerbswidrig ist. Es könne dahinstehen, ob § 477 BGB eine das Marktverhalten regelnde Norm im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG sei. Denn die beanstandete Werbung mit einer „Garantiezeit von 5 Jahren“ beinhalte keinen Verstoß gegen § 477 BGB. (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. September 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 16.09.2009, Az. VIII ZR 243/08
    § 346 BGB

    Der BGH teilt in einer aktuellen Pressemitteilung mit, dass bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag vom Käufer Wertersatz für die Nutzung der gekauften Sache zu leisten ist (Link: Pressemitteilung). Dem Verkäufer einer Sache stehe auch bei einem Verkauf an einen Verbraucher (sog. „Verbrauchsgüterkauf“) ein Anspruch auf den Ersatz der Gebrauchsvorsteile zu, die dem Käufer während der Nutzungszeit entstanden sind. Im entschiedenen Fall hatte die Käuferin eines Gebrauchtwagens eine Strecke von 36.000 Kilometern zurückgelegt, bevor sie wegen Mängeln des Fahrzeugs vom Kaufvertrag zurücktrat. Bei der Rückabwicklung des Vertrags habe die Käuferin den ihr durch die Fahrleistung entstandenen Vorteil in Geld auszugleichen, also Wertersatz zu leisten. Anders liegt die Sachlage, wenn eine mangelhafte Ware gegen eine neue Ware ausgetauscht wird: Hier darf der Verkäufer nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs keinen Wertersatz für die Nutzung der zuerst gelieferten Ware verlangen, da der Käufer damit möglicherweise von der Geltendmachung seiner Rechte abgehalten werden könne (Link: EuGH).

  • veröffentlicht am 21. September 2009

    LG Hamburg, Beschluss vom 19.01.2009, Az. 327 O 13/09
    §§ 3, 8 UWG

    Das LG Hamburg hat zum Thema „Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung“ entschieden – und diente damit zum Vorbild der Entscheidungen des OLG Hamm (Link: OLG Hamm) -, dass ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch auf Unterlassung einer falschen Widerrufsbelehrung dann rechtsmissbräuchlich ausgeübt wird, wenn die Verfolgung des Anspruchs hauptsächlich dazu dienen soll, erstattungsfähige Rechtsverfolgungskosten zu erzeugen. Dass das Ziel der Anspruchsverfolgung in der Kostenerzeugung liege, zeige sich in solchen Fällen wiederum daran, dass Zahl und Umfang der Abmahnungen in keinem Verhältnis mehr zur eigentlichen Geschäftstätigkeit stehen würden. Im entschiedenen Fall seien 39 Verfahren mit einem Streitwert zwischen 5.000 und 10.000 EUR innerhalb eines Jahres angelaufen, während der Jahresumsatz lediglich 17.000 EUR betragen habe. Dabei seien bei der Entscheidungsfindung nur die der entscheidenden Kammer bekannten, weil dort anhängigen Verfahren (Buchstaben J – R), berücksichtigt worden. Es sei davon auszugehen, dass bei anderen Kammern noch weitere Verfahren anhängig seien bzw. es noch Abmahnung gegeben habe, die außergerichtlich beigelegt worden wären. Darüber hinaus habe es sich bei den abgemahnten Verstößen immer um solche von geringer Eingriffsintensität gehandelt, die eine messbare Umsatzbeeinträchtigung des einzelnen Wettbewerbers nicht verusacht haben dürften.

  • veröffentlicht am 19. September 2009

    LG Hamburg, Urteil vom 31.07.2009, Az. 325 O 85/09
    §§ 823 Abs. 1, 1004 analog BGB

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Veröffentlichung eines Urteils einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht bedeuten kann. Ferner verstoße ein Forumsbetreiber gegen seine Prüfpflichten, wenn er – nachdem er auf die Veröffentlichung hingewiesen wurde – das Urteil nicht aus dem Internet entferne. Das Hanseatische Oberlandesgericht habe zur Begründung des Erlasses der von dem Kläger (in jenem Verfahren Antragsteller) beantragten, gegen die Beklagte (in jenem Verfahren Antragsgegnerin) gerichteten einstweiligen Verfügung u.a. ausgeführt: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. September 2009

    VG Berlin, Beschluss vom 14.08.2009, Az. 4 L 274.09
    §§ 3, 12 – 15 GlüStV

    Das VG Berlin hat per Pressemitteilung vom 25.08.2009 darauf hingewiesen, dass ein Pachtvertrag über eine Gaststätte nicht im Wege eines Internet-Gewinnspiels vermittelt werden. Das VG Berlin bestätigte eine Verbotsverfügung des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg, mit der dem Betreiber eines Lokals die Abhaltung eines entsprechenden Gewinnspiels untersagt worden war. Der Antragsteller hatte im Internet ein Online-Spiel durchführen wollen, bei dem einfache Rechenaufgaben möglichst schnell gelöst werden sollten. Voraussetzung hierfür war eine Registrierung zum Preis von 9,99 Euro pro Spielschein. Der Gewinner sollte nicht nur die Gelegenheit zum Abschluss eines Pachtvertrags über ein Caféhaus zu einem monatlichen Zins von etwa 1.300,00 EUR erhalten, sondern auch Eigentümer sämtlicher Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände des Lokals im Wert von etwa 200.000 Euro werden. Für den Fall, dass sich bis zu einem Stichtag weniger als 10.000 Gewinnspielteilnehmer registrierten, sollte das Gewinnspiel nicht stattfinden; die einbezahlten Beträge sollten unter Einbehaltung einer „Bearbeitungsgebühr“ von 5,99 € pro Spielschein erstattet werden. (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. September 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Brandenburg, Urteil vom 18.08.2009, Az. 6 U 103/08
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GlüStV

    Das OLG Brandenburg hat darauf hingewiesen, dass sich Werbung für öffentliches Glücksspiel zur Vermeidung eines Aufforderungscharakters bei Wahrung des Ziels, legale Glücksspielmöglichkeiten anzubieten, auf eine Information und Aufklärung über die Möglichkeit zum Glücksspiel zu beschränken hat. Insbesondere dürfe die Werbung nicht im Widerspruch zu den Zielen des § 1 GlüStV stehen, insbesondere nicht gezielt zur Teilnahme am Glücksspiel auffordern, anreizen oder ermuntern. Dadurch solle das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht verhindert und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung geschaffen werden, ferner das Glücksspielangebot begrenzt und der natürliche Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen gelenkt werden. (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. September 2009

    KG Berlin, Beschluss vom 27.08.2009, Az. 2 W 262/08
    § 91 Abs. 1 ZPO

    Das KG Berlin hat entschieden, dass ein im Ausland (hier: Schweiz) ansässiges Unternehmen nicht ohne weiteres die Kosten für den im Ausland und sodann in Deutschland in Anspruch genommenen Rechtsanwalt erstattet verlangen kann. Gemäß § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO habe die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere dem Gegner die ihm erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig gewesen seien. Die Kosten des ausländischen Verkehrsanwaltes seien jedenfalls notwendige Kosten im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO, wenn die Hinzuziehung des ausländischen Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung geboten gewesen sei( BGH, Beschluss vom 08.03.2005, Az. VIII ZB 55/04MDR 2005, 895). (mehr …)

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