Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. August 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Beschluss vom 22.05.2009, Az. 5 U 90/06
    §§ 3, 5 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches Fernsehwerbung in eigener Sache betreibt, sich ausdrücklich von dem Inhalt von „durchgeschalteten“ Zuschaueranrufen zu distanzieren hat, wenn der Zuschaueranruf bei unbeteiligten Dritten den fälschlichen Eindruck erweckt, bestimmte (Nahrungsergänzungs-) Mittel hätten eine bestimmte krankheitsvorbeugende Wirkung. Dabei ist es nicht erforderlich, dass sich das betreffende Unternehmen die Aussage vorher ausdrücklich zu eigen gemacht hat. Unzureichend sei insoweit die Erklärung, man habe sich auf Grund der gesetzlichen Vorgaben von dieser Erklärung zu distanzieren. Vielmehr sei erforderlich, dass der fälschlicherweise entstandene Eindruck eines konkreten Krankheitsbezugs aus eigenem Befinden korrigiert werde.

  • veröffentlicht am 18. August 2009

    Am Rande der Doping-Affäre um Claudia Pechstein (so es denn eine sein sollte) zündelt es gewaltig. Der Journalist Jens Weinreich, in der Vergangenheit bereits investigativ aufgefallen um Theo Zwanziger und den Deutschen Fußball Bund (DFB), nahm sich etwas eilig der Vergütung der für die Verteidigung von Frau Pechstein vorgestellten Gutachter an und bekam Post vom anderen Stern (JavaScript-Link: Weinreich). In der Online-Ausgabe der Zeitung „Frankfurter Rundschau” und im „Kölner Stadtanzeiger“ hatte er dem Vernehmen nach (JavaScript-Link: Niggemeier) zuvor noch verkündet: „Inhaltliche Schwer- und Reizpunkte setzten die beiden von der Verteidigung beauftragten und bezahlten Gutachter: Holger Kiesewetter aus Berlin und Rolf Kruse vom Referenz-Institut für Bio-Analytik in Bonn. (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. August 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Beschluss vom 10.07.2009, Az. 9 W 119/08
    §§ 1004, 823 BGB; 22, 23 KUG; Art. 1, 2 GG

    Das KG Berlin deutlich gemacht, dass der Betreiber eines (gewerblichen) Online-Fotoportals dazu verpflichtet ist, vor der Freigabe von Bildern zum Download zu prüfen, ob eine darauf abgebildete Person ihr Einverständnis zur Veröffentlichung gegeben hat. Dies sei nach Auffassung des Gerichts erforderlich und zumutbar, da anderenfalls grobe Verletzungen von Persönlichkeitsrechten der porträtierten Personen drohen. Seiner Prüfungspflicht genüge der Betreiber, wenn er vor Freigabe des Bildes vom Urheber eine Erklärung einhole, dass eine darauf abgebildete Person der Fotografie zugestimmt habe. Als Mindestanforderung sei in jedem Falle ein deutlicher, auch für Laien verständlicher Hinweis an die Nutzer erforderlich, dass Porträtaufnahmen nur mit der Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet werden dürften.

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  • veröffentlicht am 17. August 2009

    Die Parfümeriekette Douglas startet nach Mitteilung von W&V ein eigenes Teleshopping-Format. Unter dem Namen „Douglas TV“ würden ab Ende August 2009 Sortimente aus den Bereichen Pflege, Make-Up, Düfte, Hair, Accessoires & Schmuck im Rahmen von selbstproduzierten TV-Sendungen angeboten. Die Ausstrahlung soll dem Vernehmen nach über den TV-Sender „Der Schmuckkanal“ erfolgen, der per Satellit über „Astra1H“ empfangen werden könne und derzeit eine technische Reichweite von rund zehn Millionen Haushalten erziele. Die Sendezeit beträgt laut Kosmetikunternehmen zunächst fünf Stunden pro Tag (JavaScript-Link: W&V).

  • veröffentlicht am 17. August 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 08.04.2009, Az. 308 O 660/08
    §
    15 Abs. 2, § 20, § 20 b, § 97 Abs. 1, 2 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 UrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Spiegelung des frei empfänglichen Programms von Fernsehsendern durch die zeitgleiche Ausstrahlung eines Dritten im Internet entweder eine Weitersendung im Sinne von § 20 UrhG oder aber eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne von § 19a UrhG darstelle. Zugleich wiesen die Hanseatischen Richter aber auch darauf hin, dass es sich auf Grund systematischer und historischer, d.h. am des Willen des Gesetzgebers orientierter Erwägungen nicht um eine Kabelweitersendung im Sinne des § 20 b UrhG handele. (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. August 2009

    LG Hamburg, Urteil vom 14.3.2008, Az. 308 O 76/07
    §§ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Ausdruck einer privaten Ermittlungsfirma, die von einer Musikfirma mit dem Auffinden von Filesharing-Verstößen beauftragt wurde, vor Gericht allein keine Beweiskraft hat. Einen ausreichenden Zeugen zur Untermauerung der Beweiskraft des Ausdrucks konnte die klagende Musikfirma nicht benennen. Die Aussage des Leiters des Ermittlungsdientes, der lediglich eine Plausibilitätsprüfung der von einem Studenten angefertigten Ergebnisse durchführte, genügte dem Gericht nicht. Die Klage wurde mangels lückenloser Darlegung der Verletzungshandlung abgewiesen.

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  • veröffentlicht am 17. August 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Beschluss vom 26.06.2009, Az. 5 W 59/09
    §§ 8, 3, 4 Nr. 10 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Abwerbung von Kunden eines Mitbewerbers unter (zeitweiliger) Ignoranz von kundenseitig ausgeübten Widerrufsrechten wettbewerbswidrig ist. Das Gericht befasste sich mit dem Streit zweier Telefonanbieter. Die Antragsgegnerin hatte Kunden der Antragstellerin abgeworben und diesen Kunden telefonisch einen neuen Telefonanschluss vermittelt. Bevor jedoch eine Umstellung des Anschlusses in die Wege geleitet wurde, kam es vor, dass Kunden den neuen Vertrag gemäß Fernabsatzrecht widerriefen. Die Antragsgegnerin reagierte jedoch auf diesen Widerrufe nicht zeitnah, sondern nahm erst die Umschaltung des Anschlusses vor. Das Gericht beurteilte diese Vorgehensweise streng und sah darin nicht bloß eine belanglose Unachtsamkeit des Unternehmens. Es bewertete dieses Vorgehen vielmehr als „eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG n. F. und eine systematische Behinderung eines Mitbewerbers, die Übernahme von dessen Kun­den auf der Grundlage von Fernabsatzverträgen vor Ablauf der Widerrufsfrist gemäß § 312d Abs. 1, § 355 BGB einzuleiten ohne organisatorisch dafür Sorge zu tragen, dass Widerrufe der Kunden sofort berücksich­tigt werden„. Wer sich so verhalte, nehme eine Schädigung der Kunden und des Mitbewerbers in Kauf und könne sich nicht auf ein Ver­sehen berufen.

  • veröffentlicht am 17. August 2009

    Dem Vernehmen nach wurde der Betreiber der Internetseite nimimit.de (Betreiber: IT 24 Webservices Ltd., Director: Alexander Schmidt, zuvor: Polyphem Media Ltd.) auf Rückzahlung von überzahlten Abo-Gebühren verklagt. Das Landgericht München I gab der Klage demnach antragsgemäß statt und legte der Polyphem Media Ltd. die Kosten des Rechtsstreits auf. Pikant: Da die bekannte Rechtsanwältin der Polyphem Media Ltd. Forderungen für selbige einzog und dementsprechend ein nicht unerhebliches Guthaben für diese verwaltete, pfändete der Rechtsanwalt des klagenden Verbrauchers nach eigenen Vorgaben das Guthaben in Höhe der Verfahrenskosten (ca. 900,00 EUR) und ließ den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss per Gerichtsvollzieher am Kanzleisitz der Rechtsanwältin zustellen. Gezahlt worden sein soll diese Summe letzten Endes von der Polyphem Media Ltd. höchstselbst.

  • veröffentlicht am 17. August 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 26.02.2009, Az. I ZR 219/06
    §§ 3, 5 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass das Zeichen ® nur dann für eine Bezeichnung verwendet werden darf, wenn diese Bezeichnung für den Verwender als Marke eingetragen ist. Der Bevölkerung sei in weiten Kreisen bekannt, dass das genannte Zeichen auf die Registrierung einer Marke hinweise. Ist der Verwender des Zeichens jedoch weder Inhaber der Marke noch besitzt er Nutzungsrechte dafür, sei eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung bei Nutzung des Zeichens gegeben. Etwas anderes kann nach Auffassung des BGH gelten, wenn der Nutzer des Zeichens Inhaber einer ähnlichen Marke ist und diese Marke rechtserhaltend genutzt wird durch die ähnliche Marke mit dem Zusatz ®. Dies sei im Einzelfall zu prüfen.

  • veröffentlicht am 15. August 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Beschluss vom 05.08.2009, Az. 82 T 453/09
    § 15a Abs 2 RVG

    Das LG Berlin hat darauf hingewiesen, dass seit dem 05.08.2009 die Bestimmung des § 15a RVG anwendbar ist und zwar auch auf unbedingte Mandatsverhältnisse, welche vor dem vorgenannten Datum begonnen haben. Gemäß Art. 10 S. 2 des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht trete diese Vorschrift am Tage nach der Verkündung in Kraft. Das genannte Gesetz sei im BGBl. am 04.08.2009 veröffentlicht worden, so dass es am 05.08.2009 in Kraft getreten sei. (mehr …)

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