Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. August 2009

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.06.2009, Az. 11 U 71/08
    §§ 69 c, d Abs. 2, 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Verkauf eines gebrauchten Computers, dessen Festplatte die vormals aufgespielte OEM-Software nicht mehr enthält und dem auch kein Datenträger mit dieser Software beigefügt ist, auf dessen Gehäuse aber noch das Echtheitszertifikat der Antragstellerin (Certificate of Authenticity, nachfolgend CoA) klebt, keine Urheberrechtsverletzung darstelle und auch nicht darauf abziele, eine illegale Vervielfältigung der Software zu ermöglichen. Der Erwerber könne sich auf rechtmäßige Weise eine Vervielfältigung der für die Antragstellerin geschützten Programme auf die Festplatte aufspielen, etwa dadurch, dass er sich die Vollversion der Software nachträglich beschaffe und sei es auch nur durch Erwerb der Recovery-CD. An dieser seien die Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte durch das erstmalige Inverkehrbringen mit Einwilligung der Antragsstellerin innerhalb der EU erschöpft. (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. August 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Teilurteil vom 30.04.2009, Az. I ZR 191/05
    §§ 87a, 87b UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass bei der Frage, ob für eine Datenbank im Sinne von § 87a UrhG „nach Art oder Umfang wesentlichen Investition“ vorgenommen worden sind, nur solche Kosten zu berücksichtigen sind, die der Entwicklung der Datenbank selbst, also der Datenbankstruktur dienten. Demgemäß ist nicht erfasst der Erwerb einer fertigen Datenbank oder einer entsprechenden Lizenz an einer solchen Datenbank. Bei der Auslegung des Begriffs einer für die Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung der Elemente der Datenbank „nach Art oder Umfang wesentlichen Investition“ i.S. von § 87a Abs. 1 UrhG könne auf die Bestimmung des Art. 7 Abs. 1 der Datenbank-RL zurückgegriffen werden, deren Umsetzung § 87a UrhG diene. Das Ziel des durch die Richtlinie geschaffenen Schutzes bestehe darin, einen Anreiz für die Einrichtung von Systemen zur Speicherung und Verarbeitung vorhandener Informationen zu geben. (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. August 2009

    Zu den Veröffentlichungen der Kanzlei Dr. Damm & Partner zählt nunmehr auch das in dem „Steuerberater Branchenhandbuch“ der Firma Stollfuß Medien mit der 110. Lieferung (April 2009) erschienene Kapitel „Onlinehandel“ von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm. Das Kapitel (Bd. 3) gibt anhand repräsentativer statistischer Daten einen guten Überblick über die Marktsituation und -chancen des Onlinehandels in Deutschland. Die Veröffentlichung des Branchenhandbuchs erfolgt in Verbindung mit dem Deutschen Steuerberaterinstitut e.V., dem Fachinstitut des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V., Berlin. Das aus vier Bänden bestehende Gesamtwerk fasst eine Vielzahl von Branchendaten zusammen und ist als Loseblatt-Sammlung zum Preis von 153,00 EUR (ISBN 978-3-08-176200-5) erhältlich (Steuerberater Branchenhandbuch).

  • veröffentlicht am 10. August 2009

    Unter Hinweis auf zwei Urteile des AG Frankfurt a.M. (Link: AG FFM1; AG FFM2), welche sich recht ausgiebig mit den wohl gebräuchlichsten Verteidigungsargumenten der Filesharing-Opfer und ihrer Rechtsanwälte auseinander gesetzt haben, dürfen wir nunmehr auf einige Verteidigungsargumente hinweisen, denen sich Filesharing-Opfer (wohl ohne anwaltliche Beratung) mit Verve zu bedienen scheinen, obwohl sie eher zu überhaupts nichts taugen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. August 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hannover, Urteil vom 13.05.2009, Az. 6 O 102/08
    §§ 1004 BGB; 263 StGB; Art. 1, 2, 5 GG

    Das LG Hannover hat in dieser Entscheidung einen Bewertungskommentar bei eBay mit dem Wortlaut „Handy als „Neu“ angeboten-Handy +Zubehör gebraucht-das nenne ich Betrug!!!!“ als rechtmäßig erachtet. Nach Auffassung des Gerichts handele es sich um eine Meinungsäußerung, die grundgesetzlich geschützt sei. Es handele sich auch bei dem Merkmal „gebraucht“ nicht um eine Tatsachenbehauptung. Eine solche müsste der Überprüfung mittels Beweis zugänglich sein. Die Bezeichnung des Handys und Zubehörs als gebraucht sei aber gerade keine Tatsache, da „mit der Äußerung bei dem Empfänger keine konkrete Vorstellung bestimmter Vorgänge hervorgerufen“ werde. Was wir davon halten? Die Frage, ob eine Ware „gebraucht“ ist, ist in der Tat einer Interpretation zugänglich, wie ein Urteil des AG Rotenburg beweist (Link: AG Rotenburg).

  • veröffentlicht am 10. August 2009

    OLG Hamm, Urteil vom 14.07.2009, Az. 4 U 86/09
    § 12 Abs. 2 UWG

    Das OLG Hamm hat zu der Frage ausgeführt, wann ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung noch „dringlich“ ist. Dabei hat der Senat darauf verwiesen, dass bereits die erste Möglichkeit der Kenntnisnahme des beanstandeten Verhaltens in tatsächlicher Hinsicht die Dringlichkeitsfrist in Gang setzt, insbesondere, wenn die dem streitgegenständlichen Verhalten zu Grunde liegende rechtliche Problematik durch eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs „in offenkundiger Weise virulent“ ist. An der Beurteilung ändere sich daher, so die Hammer Richter, im Ergebnis auch angesichts der umfangreichen Geschäftstätigkeit der Antragstellerin in Deutschland nichts durch die Notwendigkeit der Übersetzung für ihren Geschäftsführer oder durch die im Übrigen durchaus komplexe Rechtsprüfung. Zu der vom vorinstanzlichen Gericht entschiedenen Frage, ob der Kauf eines Veranstaltungstickets bei einem nicht autorisierten Verkäufer (Auktionshaus, Ticketbörse) zur Aussperrung des jeweiligen Käufers per AGB berechtige (LG Essen, Urteil vom 26.03.2009, Az. 4 O 69/09), war demgemäß nicht mehr Stellung zu nehmen.
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  • veröffentlicht am 10. August 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.01.2008, Az. 17 U 185/07
    §§ 819 Abs. 1, 818 Abs. 4, 166 Abs. 1 BGB

    Das OLG Karlsruhe hat in diesem Fall entschieden, dass eine Rückbuchung von Geldern, die mittels so genanntem „Phishing“ (= Ausspähen von Online-Zugangsdaten) ohne Wissen von Bankkunden auf ein anderes Konto überwiesen wurden, rechtmäßig ist. Im entschiedenen Fall wurden jeweils mehrere tausend Euro von Kunden einer Bank auf ein weiteres Kundenkonto dieser Bank überwiesen. Der Beklagte, der die Gutschriften empfing, hatte eine Arbeit als „Finanzvertreter“ angenommen und hob die eingegangenen Beträge ab und leitete sie – abzüglich einer Provision – per Barüberweisung an ihm persönlich unbekannte Personen in Osteuropa weiter. Die Bank veranlasste nach Anzeige der nicht autorisierten Überweisungen durch die drei Geschädigten die Rückbuchung vom Konto des Beklagten. Dieses Vorgehen wurde durch die vom Gericht ebenfalls als rechtmäßig bewerteten Bank-ABG gedeckt. Hinweise, dass die geschädigten Kunden eine Mitschuld am Ausspähen Ihrer Zugangsdaten getroffen habe, gäbe es nicht. Des Weiteren kündigte die Bank dem Beklagten den Kontovertrag und verlangte Erstattung von insgesamt ca. 18.000,00 EUR, dem Wert der Rückbuchungen. Das Gericht stellte fest, dass der Beklagte in diesem Fall nicht schutzwürdig sei, auch wenn er möglicherweise als vorsatzloses Werkzeug gehandelt habe. Jedenfalls gingen die Schutzpflichten einer Bank, Missbrauch von Zugangsdaten möglichst zu verhindern, nicht so weit, dass derjenige, der Teil des kriminellen Netzes ist, vor Schäden bewahrt werden müsse.

  • veröffentlicht am 10. August 2009

    LG Kiel, Urteil vom 23.07.2009, Az. 4 O 145/08
    §§ 34 Abs. 3, 97 Abs. 2 UrhG, 184 Abs. 2 BGB, § 2 ZPO

    Das LG Kiel hat entschieden, dass bei Fortführung eines in einem Insovenzverfahrens befindlichen Unternehmens (hier Hotelbetrieb) auch dessen Internetseite benutzt werden kann. Im vorliegenden Fall habe  die Beklagte die Fotos nicht neben, sondern anstelle des früheren Hotelbetreibers genutzt. Denn der habe den Hotelbetrieb eingestellt und die Beklagte habe ihn fortgeführt. Sie habe die Fotos auf genau die gleiche Weise genutzt, auf die der Hotelbetreiber zur Nutzung berechtigt gewesen sei. Durch jene habe eine Nutzung hingegen nicht mehr stattgefunden. Der Hotelbetreiber, eine GmbH, sei berechtigt gewesen, das Nutzungsrecht auf die Beklagte zu übertragen – und zwar ohne, dass es auf eine Zustimmung des Klägers, dem Geschäftsführer der GmbH, angekommen sei (§ 34 Abs. 3 UrhG), weil die Beklagte den Betrieb der GmbH fortgeführt habe. Abgesehen davon sei durch den Insolvenzverwalter die Zustimmung erteilt worden. Diese Zustimmung wirke nach § 184 Abs. 2 BGB auch auf solche Vorgänge zurück, die sich vor der Rechtsverletzung ereignet hätten (Wandke/Bullinger, § 34 Rn 10).
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  • veröffentlicht am 8. August 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammRudi Assauer, dem gemeinen Volk bekannt als ehemaliger, immer noch Zigarre rauchender Schalke 04-Manager (rudi-assauer.de) und Mittelpunkt des Premiere-Formats „Sach et, Rudi!“ hat jüngst Ärger mit den Behörden wegen seiner Werbung für (verbotenes) Glücksspiel bekommen. Die Düsseldorfer Bezirksregierung verbot „Deutschlands letztem Macho“ für die Sportwetten-Plattform Betfair zu werben und drohte ihm für den Wiederholungsfall ein Zwangsgeld von 100.000 EUR an, wie W&V unter Berufung auf die dpa berichtete. Betfair hatte erst vor wenigen Tagen den Spot mit Testimonial Rudi Assauer vorgestellt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. August 2009

    OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.06.2009, Az. 14 U 622/09
    §§ 145, 242 BGB

    Das OLG Nürnberg hat in diesem Hinweisbeschluss entschieden, dass ein Onlinehändler an einer offensichtlich falschen Preisangabe nicht festgehalten werden kann, wenn dies gegen Treu und Glauben verstößt. Ausführlich setzte sich der Senat mit der Frage auseinander, wann ein Warenangebot im Internet als Angebot im Sinne von § 145 BGB oder vielmehr als invitatio ad offerendum zu werten sei. Doch selbst wenn man dem Grunde nach einen Vertragsschluss bejahen würde, so die Nürnberger Richter, spräche letztlich der Grundsatz von Treu und Glauben dagegen, dass sich die Beklagte hieran festhalten lassen müsste. (mehr …)

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