Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. Juli 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bochum, Urteil vom 21.01.2009, Az. I-13 O 277/08
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Update: Die folgende Entscheidung des LG Bochum wurde vom OLG Hamm mit Urteil vom 16.06.2009 aufgehoben (Link: OLG Hamm). Die veränderte Rechtslage unterstreicht die Berechtigung unserer ursprünglichen und weiterhin aktuellen Warnung, welche wir bereits in Hinblick auf die Frankfurter und Berliner Rechtsprechung geäußert hatten. Der Vollständigkeit halber weisen wir auf einen Beschluss des LG Köln hin, nach dem die WAP-Ansicht ebenfalls zu einem Wettbewerbsverstoß durch unterlassene Angabe von Pflichtangaben führt (Link: LG Köln).

    Das LG Bochum hat hinsichtlich der Darstellung von eBay- Angeboten auf einem Handy im WAP-Modus eine zurückhaltende Rechtsansicht verkündet. Es seien keine wettbewerbsrechtlich relevanten Informationsdefizite erkennbar, wenn dem Artikel der Hinweis beigefügt sei, dass das Angebot mit allen Details unter www.ebay.de eingesehen werden könne. Zitat: „Nach Auffassung der Kammer ist im Hinblick darauf, dass die technischen Kapazitäten bei den über die Portale mobil.ebay.de und wap.ebay.de angesprochenen Handys und Smartphones begrenzter sind, nicht zu beanstanden, dass die Informationen nicht direkt auf dem Handy ausgegeben werden sondern auf jeder Seite darauf hingewiesen wird, dass es sich nur um den Auszug eines Angebotes handelt und das Angebot mit allen Details bei www.ebay.de eingesehen werden kann, verbunden mit der Aufforderung, sich über diese Seite vollständig zu informieren, bevor ein Gebot abgegeben oder ein Artikel gekauft wird. (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. Juli 2009

    BGH, Urteil vom 22.01.2009, Az. I ZR 148/06
    §§ 15 Abs. 1, 17 Abs. 1, 96 Abs. 1, 97 UrhG

    Vielerorts ist bereits unbekannt, dass Möbel als Werke angewandter Kunst urheberrechtlich geschützt sind und deren Nachahmung ohne Einwilligung des Urhebers abgemahnt werden kann. Der BGH hat nunmehr entschieden, dass die öffentliche Nutzung derartiger urheberrechtswidrig hergestellter Möbel in einer Zigarren-Lounge nicht als Urheberrechtsverstoß zu werten sei. Dabei beriefen sich die Karlsruher Richter vor allem auf die Rechtsprechung des EuGH. Dieser habe die Frage, ob von einer Verbreitung ausgegangen werden könne, wenn der Öffentlichkeit nur der Gebrauch von Werkstücken eines urheberrechtlich geschützten Werkes überlassen werde, verneint. (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Juli 2009

    LG Berlin, Beschluss vom 15.04.2009, Az. 16 O 150/09
    §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG

    Das LG Berlin hat einem sogenannten „Deutsches Institut für Umwelt und Gewerbe“ (DIFUG) per Beschluss untersagt, Rechnungen über Klimaschutzabgaben zu versenden und entsprechende Beträge einzutreiben, wenn die Unternehmen in Bezug auf die abgerechneten Leistungen keinen rechtsverbindlichen Auftrag erteilt haben. Außerdem wurde dem DIFUG untersagt, das „Zertifikat Umweltfreundliches Unternehmen 2009 (UFU)“ zu vergeben und unter der Bezeichnung „Deutsches Institut für Umwelt und Gewerbe“ für die kostenpflichtige Vergabe eines Zertifikates zu werben. Als Grund wurde u.a. die Irreführung über geschäftliche Verhältnisse genannt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Juli 2009

    OLG Köln, Urteil vom 05.06.2009, Az. 6 U 223/08
    §§ 3, 8 Abs. 1, 3 Nr. 1 UWG

    Das OLG Köln hat darauf hingewiesen, dass sich die Vermietung eines DSL-Flat-Internetanschlusses an Dritte insgesamt als wettbewerbswidrig darstellt, weil sie bei Abwägung aller Umstände unlauter und geeignet ist, die Interessen der Klägerin als Mitbewerberin, aber auch anderer Marktteilnehmer spürbar zu beeinträchtigen. Das Geschäftsmodell sah wie folgt aus: Die Beklagten (eine weltweit operierende Gesellschaft britischen Rechts und ihre deutsche Tochtergesellschaft) warben dafür, sich als registriertes Mitglied einer Gemeinschaft von Internetnutzern anzuschließen und in diesem Rahmen seinen Breitband-Internetzugang mit anderen Mitgliedern zu teilen. Zu diesem Zweck stellten sie Mitgliedern mit eigenem, von der Klägerin oder anderen Providern zur Verfügung gestellten Internetzugang einen WLAN-Router nebst Software (in der Regel entgeltlich) zur Verfügung, über den sie ihren Internetzugang rund um die Uhr für die Nutzung durch andere, von der Beklagten vermittelte Nutzer (in Funkreichweite via WLAN) öffneten; der Zugang wurde so zu einer Einwahlstation für die anderen Mitglieder („… Hotspot“). Die Beklagten unterschieden drei Typen von Mitgliedern: Ein „Linus“ stellte seinen Internetzugang kostenlos zur Verfügung und erhielt im Gegenzug kostenfreien Zugang zu den anderen „… Hotspots“. Ein „Bill“ erhielt einen Teil des Erlöses aus dem Verkauf von Tagestickets. Diese Tickets mussten die „Aliens“ genannten Mitglieder ohne „Linus“-Status für die Nutzung von Zugangspunkten (nämlich der von den „Linusses“ oder „Bills“ eröffneten „G Hotspots“) bei den Beklagten erwerben. (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Juli 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer Deut­sche Bun­des­tag hat den von der Bun­des­re­gie­rung am 05.11.2008 ein­ge­brach­ten Re­gie­rungs­ent­wurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht am 02.07.2009 be­schlos­sen. Am 10.07.2009 passierte das Ge­setz den Bun­des­rat. Die Vor­schrif­ten zur Um­set­zung der Zah­lungs­diens­te­richt­li­nie tre­ten am 31.10.2009 in Kraft, im Üb­ri­gen – also insbesondere hinsichtlich der Bestimmungen zum Widerrufsrecht – tritt das Ge­setz zum 11.06.2010 in Kraft. (JavaScript-Link: BMJ). (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Juli 2009

    OLG Hamm, Urteil vom 29.05.2009, Az. 19 U 52/08
    §§ 398, 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt., 818 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die anstandslose Zahlung auf Rechnungen nach einer Preiserhöhung des Vertragspartners nicht ohne weiteres als stillschweigende Einwilligung in die Preiserhöhung auszulegen sind. Bei den streitgegenständlichen Beträgen habe es sich in keinem Fall um den zwischen den Parteien vereinbarten Ausgangspreis gehandelt. Auch eine Einigung der Parteien auf Preiserhöhungen während der Dauer laufender Verträge habe nicht festgestellt werden können, und zwar unabhängig davon, ob Kunden die erhöhten Preise unter Vorbehalt oder vorbehaltlos gezahlt hätten. (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Juli 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie Wettbewerbszentrale hat den Weltbild Verlag für die Newsletter-Werbung „Diese Preise unterbietet keiner. Sie sparen bis zu 80% gegenüber den Originalausgaben – und haben das gleiche Lesevergnügen!“ abgemahnt. Diese Werbung erwecke den Eindruck, dass es sich bei den beworbenen Titeln vergleichbare Ausführungen zur Original-Ausgabe handele. Dass sei jedoch nicht immer der Fall. So warb Weltbild u.a. für „Und hinter dir die Finsternis“ von Mary Higgins Clark mit einer Ersparnis von 35 % gegenüber dem Original für 19,95 EUR, wies jedoch nicht darauf hin, dass die Weltbild-Ausgabe mit einem flexiblen Einband versehen war (Soft-Cover oder „broschiert“) und keine Hardcover-Version darstellte. Ein solcher Preisvergleich sei irreführend.

  • veröffentlicht am 16. Juli 2009

    LG Augsburg, Beschluss vom 17.06.2009
    § 3 BuchPrG

    Das LG Augsburg hat dem Weltbildverlag per einstweiliger Verfügung untersagt, Kunde wie Quelle, für deren Buchgroßbestellungen einen „Unkostenvergütung“ von 12 % zu versprechen. Die Quelle GmbH hatte für ein Profi-Partner-Programm ihres eigenen Unternehmens geworben, das auch Buchbestellungen bei Weltbild einbezog und Mitbestellern die oben genannten Vergütung zusagte. Das Landgericht teilte nicht die Auffassung des Weltbild Verlages, dass die Sammelbesteller als Wiederverkäufer aufträten und somit nicht der Preisbindung (BuchPrG) unterlägen. § 3 BuchPrG formuliert insoweit: „Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, muss den nach § 5 [BuchPrG] festgesetzten Preis einhalten.“ Vielmehr seien Sammelbesteller als Letztabnehmer anzusehen und träten selbst als Käufer auf. Die Weitergabe der Bücher sei nicht als Weiterverkauf zu werten, da damit kein eigener wirtschaftlicher Zweck verfolgt werde. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

  • veröffentlicht am 16. Juli 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammIn unserem Beitrag „Der Rechtsanwalt als kostenlose Bahnhofsmission“ (Link: Beitrag) fügten wir eine Verlinkung auf YouTube ein. Dieser Link war seit heute morgen gestört, wurde aber zwischenzeitlich repariert.

  • veröffentlicht am 15. Juli 2009

    OLG Hamburg, Beschluss vom 20.04.2009, Az. 5 W 39/09
    § 12 BGB, §§ 14, 15 MarkenG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die vorübergehende Auflösung einer Musikgruppe nicht dazu führt, dass deren Rechte an dem von der Musikgruppe verwendeten Namen erlöschen. Vorausgegangen war ein Streit über die Anmeldung einer Domain, welche mit dem Namen der Musikgruppe identisch war. Sowohl die Hamburger Kammer als auch der Senat vertreten die Rechtsauffassung, dass es für kommerziellen Verwertungsmöglichkeiten an den Werken der Gruppe nicht darauf ankomme, ob diese Musikgruppe noch weiter in ihrer Formation fortbestehe und ggf. neue Werke herausbringe. (mehr …)

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