Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. Juni 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBPatG, Beschluss vom 03.02.2009, Az. 24 W (pat) 43/06
    § 94 Abs. 1 MarkenG, § 3 Abs. 3 VwZG

    Das BPatG hat zu der Frage entschieden, wann ein Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) wirksam zugestellt ist. Im vorliegenden Fall war ein Einschreiben als unzustellbar zurückgegeben worden. Es gab zwar eine Postzustellungsurkunde für das streitgegenständliche Schreiben; dieses reichte dem Senat jedoch nicht aus. Die Beweiskraft der besagten Zustellungsurkunde beziehe sich nicht auf die für eine wirksame Zustellung erforderliche Tatsache, dass die Rechtsvorgängerin des Markeninhabers zum Zustellungszeitpunkt tatsächlich unter der genannten Adresse gewohnt habe (vgl. § 94 Abs. 1 MarkenG i. V. m. § 3 Abs. 3 VwZG in der im Verfahren noch anzuwendenden alten Fassung i. V. m. § 180 ZPO). Die Urkunde stelle insoweit lediglich ein beweiskräftiges Indiz für das Vorhandensein einer Wohnung des Zustellungsempfängers dar, das jedoch durch eine plausible und schlüssige Darstellung entkräftet werden könne (BGH NJW 1992, 1963). (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Juni 2009

    OLG Oldenburg, Beschluss vom 08.05.2009, Az. 1 Ss 46/09
    § 184a StGB

    Das OLG Oldenburg hat in einem strafrechtlichen Verfahren entschieden, dass kein Erfahrungssatz bestehe, wonach Teilnehmer einer P2P-Filesharingbörse wüssten, dass sie nach dem Herunterladen einer Datei über ein Filesharing-Network dieses zugleich anderen Filesharern zum Download anbieten würden. Der Angeklagte hatte sich dahingehend eingelassen, dass ihm nicht bewusst gewesen sei, dass die von ihm heruntergeladenen und im Ordner „incoming“ gespeicherten Daten sofort auch anderen Nutzern der Tauschbörse zur Verfügung gestanden hätten. Er sei davon ausgegangen, dass er hierfür die fraglichen Dateien in einem gesonderten Akt hätte freigeben müssen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Juni 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAuf die Leidensgeschichte eines Tiroler Geschäftsmanns weisen Axel Gronen und das österreichische Portal tt.com hin (JavaScript-Link: tt.com). Danach wollte sich ein Tiroler Geschäftsmann nach erfolglosem Feldversuch auf der Internethandelsplattform eBay von seinem Konto trennen, was sich jedoch dem Vernehmen nach anhänglicher erwies, als gewünscht. Zitat: „Wie sich herausstellte, ist es offenbar nicht einfach, eine Geschäftsverbindung mit eBay zu lösen. Zunächst musste der Tiroler die noch ausständigen Gebühren begleichen. Der nächste Schritt erwies sich dann als großer Stolperstein: Der Tiroler sollte sein Konto selbst online über einen vorgegebenen Modus schließen, scheiterte aber mehrfach daran. ‚Das hat nichts mit Dummheit zu tun, ich hab’s selbst versucht und bin auch immer wieder in eine Art Endlosschleife geraten‘, sagt Anwältin Prantner: ‚Eine Kündigung war auf diesem Weg jedenfalls nicht möglich.‘ “ Die auf dem Postwege erfolgte Bitte um Löschung des Kontos fand kein Gehör; stattdessen seien weiter die Kontogebühren berechnet worden. Was wir davon halten: Haben wir so bislang auch noch nicht gehört. Ein Einzelfall und zwischenzeitlich geregelt?

  • veröffentlicht am 11. Juni 2009

    BPatG, Beschluss vom 14.04.2009, Az. 25 W (pat) 8/06
    § 33 Abs. 1 RVG

    Das Bundespatentgericht hat die Rechtsprechung des BGH bezüglich des Streitswertes in Markenlöschungsverfahren erneut bestätigt. Dabei wird allerdings differenziert zwischen benutzten und unbenutzten Marken. Bei benutzten Marken beträgt der Streitwert in der Regel 50.000,00 EUR, bei unbenutzten 25.000,00 EUR. Das Gericht stellt klar, dass dies nur Anhaltspunkte seien und der Beweis angetreten werden könne, dass z.B. ein höherer Streitwert vorliege. Dies hinge im Einzelfall vom Interesse der Allgemeinheit an der Löschung des Zeichens sowie dem Grad der Benutzung ab. Zu beachten ist, dass diese Werte lediglich für Löschungsverfahren herangezogen werden können. In anderen markenrechtlichen Streitigkeiten ist jeweils eine noch genauere Sicht des Einzelfalls nötig, um einen zutreffenden Gegenstandswert zu ermitteln (vgl. Link: OLG Nürnberg).

  • veröffentlicht am 11. Juni 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 28.04.2009, Az. 4 U 216/08
    § 8 Abs. 4 UWG

    Das OLG Hamm hat erneut entschieden, dass u.a. ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebes für die Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung spricht. Dies ist nicht die erste Entscheidung in dieser Hinsicht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 24.03.2009, Az. 4 U 211/08 [Link: OLG Hamm II]). (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Juni 2009

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.05.2009, Az. 11 W 21/09
    §§ 101 UrhG; 113a, 96 TKG

    Das OLG Frankfurt hat eine Entscheidung zu den Grenzen des urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs aus § 101 UrhG getroffen. Diese Vorschrift stellt u.a. in Filesharing-Fällen die wichtigste Rechtsgrundlage für die Ausfindigmachung eines Anschlussinhabers dar, der Urheberrechte durch die Feilhaltung von Werken in Tauschbörsen verletzt hat. Nach Auffassung des Gerichts dürfen die Provider, die die Auskunft erteilen, zu welchem Anschluss eine IP-Adresse zugeordnet war, für diese nur Verkehrsdaten ihrer Kunden verwenden, die ohnehin zu Abrechnungszwecken gespeichert sind. Daten, die nur auf Grund der Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung über einen Zeitraum von 6 Monaten von den Providern gespeichert werden, seien von dem Anspruch des § 101 UrhG nicht erfasst. Danach hätten private Rechteinhaber keine Möglichkeit, auf diese Daten Zugriff zu erlangen, da ein Zugriff auf diese Daten nur hoheitlichen Stellen auf Grund besonderer Ermächtigungen möglich ist.

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  • veröffentlicht am 10. Juni 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 04.06.2009, Az. C-243/08
    Art. 3, 6, 7 EU-Richtlinie 93/13/EWG des Rates

    Der EuGH hat auf die Anfrage eines ungarischen Gerichts entschieden, dass ein nationales Gericht nach der EU-Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (zu bestimmen nach Art. 3 der Richtlinie nebst Anhang) von Amts wegen zu prüfen hat, ob eine Klausel, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher im Wege allgemeiner Geschäftsbedingungen abgeschlossen wurde, missbräuchlicher Natur ist. Vorliegend wurde eine unverhandelte Gerichtsstandsklausel, nach der am Niederlassungsort des Unternehmers zu klagen war, als missbräuchlich eingestuft. (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Juni 2009

    Nach einer Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 09.06.2009 warnt diese vor fingierten Abmahnungen, die derzeit in ihrem Namen ausgesprochen werden. Der Wettbewerbszentrale lägen gegenwärtig Abmahnschreiben vor, in denen ein unbekannter Dritter im Namen der Wettbewerbszentrale auftrete. Diese Abmahnungen wiesen im Briefbogen als vorgeblichen Aussender eine Zweigstelle Hamm-Bellendorf der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. auf. Es werde die Verletzung von Wettbewerbsregeln im Internet beanstandet und gleichzeitig die Zahlung einer Aufwandspauschale verlangt. Die Wettbewerbszentrale unterhält eine solche Zweigstelle nicht und erklärte, nicht Absender dieser Abmahnungen zu sein. Die Wettbewerbszentrale riet betroffenen Händlern dazu, auf die in der Abmahnung gestellten Forderungen nicht einzugehen und insbesondere keine Zahlungen zu leisten (JavaScript-Link: Pressemitteilung).

  • veröffentlicht am 10. Juni 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBPatG, Beschluss vom 08.05.2007, Az. 33 W (pat) 128/05
    §§ 8 Abs. 2 Nr. 1, 37 Abs. 1 und 5 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass eine (Wort-) Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt auch für „Einzelhandelsdienstleistungen“ eingetragen werden kann, selbst wenn dies in der Markenverordnung und ihren Anlagen nicht ausdrücklich aufgeführt ist. Das Gericht bezog sich dabei auf die wegweisende Entscheidung des EuGH in Sachen „Praktiker“ (EuGH GRUR 2005, 764). Zugleich erklärte das Gericht, dass bei einer solchen Markenanmeldung nicht nur Klassenziffern angegeben werden könnten, etwa „Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Waren der Klassen 1-34“, sondern dass die vom Handel erfassten Waren zumindest durch Gattungsoberbegriffe gekennzeichnet werden müssten. (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Juni 2009

    Laut Pressemitteilung des Branchenverbands BITKOM vom 03.06.2009 nimmt der Download kostenpflichtiger elektronischer Güter zu. Nachdem die Deutschen im Jahr 2008 für 48 Mio. Downloads 210 Mio. EUR ausgaben, also im Durchschnitt etwas mehr als 4,00 EUR je Download, legte die Zahl der kostenpflichtigen Downloads im 1. Quartal 2009 bereits um 16 % im Vergleich zum letzten Jahr zu – und dies offensichtlich ungeachtet der Wirtschaftskrise (JavaScript-Link: Bitkom).

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