PIRAT.IN: Ich sag mal, kostenpflichtige Abmahnung geht bei mir gar nicht!

veröffentlicht am 27. Februar 2009

Auf der eCommerce-Plattform pirat.in, die für eine Vielzahl interessanter Beiträge, u.a. der Trusted-Shops-Autoren steht,  fand sich bis heute eine verbreitete Fehlvorstellung von der Natur der Abmahnung und ihren Kosten. Im Impressum wurden Bedingung für die Übernahme von Abmahnkosten aufgestellt: „Im Falle von Domainstreitigkeiten, wettbewerbsrechtlichen, vermeintlich urheberrechtlichen oder ähnlichen Problemen bitten wir Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns, wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.“ (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: pirat.in). Was wir davon halten?

Die Erklärung ist zulässig, verstößt also nicht gegen geltendes Recht. Jedoch sollte der Verwender einer solchen Erklärung sich davor hüten, sich nunmehr in Sicherheit vor Abmahnkosten zu wähnen. Mit der Abmahnung an sich wird bereits, und zwar nach gesetzgeberischem Willen, Schadensminderung betrieben. § 12 Abs. 1 S. 1 UWG lautet: „Die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten sollen den Schuldner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen.“ Mehr als dass muss er nun wirklich nicht tun. Schlimmer noch schaut es bei den Kosten der Kontaktaufnahme im „Vorfeld“ aus: „Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden“ (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 UWG). Einen Zwischenschritt, nach dem Motto „Der erste Schuss kostet nichts“, gibt es nicht und ein solcher Zwischenschritt wird auch nicht durch die Vorgabe einer solchen „Pflicht“ per AGB begründet. § 254 Abs. 2 BGB findet keine Anwendung. Es wurde zwar vieler Orten schon im Dezember 2008 hierüber berichtet, u.a. von unserer Kanzlei (? Bitte klicken Sie auf diesen Link: Beitrag), aber die Neuigkeit hat möglicherweise noch nicht die Runde gemacht.

Update: Der Passus wurde von pirat.in gelöscht.

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