„Porno-Versicherung“ – Großer Versicherungskonzern mahnt wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts ab

veröffentlicht am 4. August 2011

Wie die W&V hier berichtet, lässt sich der Versicherungskonzern Ergo nicht alles gefallen: Ein Münchner Verlag hatte auf seiner Internet-Plattform Begriffe wie „Porno-Versicherung“ verwendet. Dieser Verlag wurde nun von den Anwälten der Ergo Direkt Versicherung wegen „übler Schmähung“ und Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts kostenpflichtig abgemahnt. Nicht auf den Mund gefallen, soll der abgemahnte Verlag Alternativ-Formulierungen vorgeschlagen haben, die zum Teil noch derber als die abgemahnten Formulierungen ausfallen und sich dem Vernehmen nach um Prostitution drehen sollen. Hintergrund dieser Schlammschlacht ist, dass die Ergo-Tochter HMI dem Vernehmen nach rund 100 verdiente Vertriebsmitarbeiter und Top-Manager zu einer Sex-Party nach Budapest eingeladen haben soll und die Kosten von rund 83.000 Euro anschließend beim Finanzamt als Betriebskosten geltend machte. Ob der abgemahnte Verlag gut versichert ist, ist diesseits nicht bekannt.

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