Pornohersteller hat bei seinen Filesharing-Abmahnungen keine Lust auf First-strike-free-Prinzip

veröffentlicht am 25. März 2010

Steffen Heintsch hat mit Herbert Bartelt, dem Geschäftsführer der Magmafilm GmbH, vor einiger Zeit im Gulli-Board ein Interview über P2P-Abmahnungen im Porno-Sektor geführt. Dabei brachte Herr Heintsch ein alternatives Abmahnmodell ins Gespräch (kostenlose Vorwarnung mit geringem Schadensersatz, sodann ggf. normale Abmahnung), was Herr Bartelt zu kommentieren wusste.


Heintsch
: In einem Streitgespräch zwischen Teilnehmern der Musikindustrie sowie Vertretern der Abgemahnten wurde der Versuch unternommen, Möglichkeiten aufzuzeigen, ob es möglich ist, neue Wege zu gehen, um die Abmahnung sozialer zu gestalten oder neue Vertriebsmodelle zu finden. 250,00 Euro als Abgeltungsbetrag für eine Abmahnung betrachte ich als einen fairen Preis, wenn ich mir andere Abmahnkanzleien betrachte. Die Abmahner vertreten aber den Standpunkt, dass mit der Abmahnung – kein – Geld verdient wird, das Filesharing illegaler Kopien verhindert werden soll und das die illegalen Kopierer erzogen werden. Könnten Sie sich in diesem Zusammenhang, zum Beispiel ein „Zwei Stufen Modell“ vorstellen, wo der Rechteinhaber die Tauschbörse selber überwacht, denn die Ermittlung und Dokumentation der IP-Adresse in P2P-Tauschbörsen setzt nun einmal keine große technische Intelligenz voraus. Würde mit einem Schreiben an den Filesharer den auf seinen Rechtsverstoß hinweisen, ihn aufklären und erziehen mit der Bezahlung einer pauschalen Gebühr von 50,00 Euro (Anwalt) sowie den dreifachen Wert der illegalen Kopie. Dieses hat er dann an eine karitative Einrichtung, 10 davon hat er zur Auswahl, einzuzahlen. Weiterhin ist die Unterlassungserklärung abzugeben. Wird nicht reagiert würde ein Abmahnungsschreiben auf jetzigen Standort erfolgen mit voller Höhe gemäß RVG.

Bartelt: Wie viele Leute müsste ich dann noch einstellen, die diese Seiten verfolgen? Und diese Kosten, wer trägt die? Derjenige, der das Produkt reell kauft? Ich glaube, dass diese Leute billigst davon kommen, wenn Sie einsichtig sind und Ihr Verhalten ändern!

Was wir davon halten? Wo Herr Bartelt Recht hat, hat er Recht. Für diskussionswürdig halten wir eher, die Höhe der Forderung. Mit 250,00 EUR mag man sich, wenn die Illegalität des Filesharings  und der Abgemahnte als „Täter“ feststeht, noch „anfreunden“ können. Problematisch ist, dass die meisten Filesharing-Abmahner im Porno-Bereich deutlich mehr als 250,00 EUR fordern. Die Kanzlei CSR lässt grüßen.

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