IT-Recht. IP-Recht. 360°

Prüfung Ihrer AGB

1. Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinfacht den geschäftlichen Umgang mit dem Kunden. Wiederkehrende Vertragsbedingungen können verallgemeinert und über einen pauschalen Hinweis in ein Vertragsverhältnis einbezogen werden. Gleichwohl sind die rechtlichen Anforderungen des Gesetzgebers und der Rechtsprechung (Gerichte) an die Wirksamkeit solcher Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sehr streng. Verschiedene Gerichte (u.a. das LG Berlin, KG Berlin) gehen davon aus, dass unwirksame Allgemeine Geschäfts- bedingungen zugleich einen Wettbewerbsverstoß darstellen und mithin kostenpflichtig abgemahnt werden können. Die Rechtsprechung zum Recht der Allgemeinen Geschäfts- bedingungen füllt viele Monographien und mehrere jeweils hunderte von Seiten starke Spezialkommentare. Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist für den fachlich nicht beschlagenen Laien kaum mehr überschaubar, zumal dieser Rechtsbereich Tag für Tag durch Urteile und Beschlüsse neue Facetten erhält.

Zu warnen ist vor der unreflektierten und ungeprüften Übernahme von fremden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind häufig veraltet und in vielen Fällen ohne oder mit unzureichendem rechtlichen Beistand erstellt. Mit dem Einwand, dass diese nicht von Ihnen gestaltet seien, werden Sie kein Gehör finden. Für die Wirksamkeit der von Ihnen verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Sie genauso selbst verantwortlich, wie für die Quelle, den Sie beratenden Rechtsanwalt.
.
Vor diesem Hintergrund ist es für den Onlinehändler erforderlich, den Inhalt und die konkrete Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einem fachlich kompenten Rechts- anwalt zu besprechen bzw. von diesem prüfen zu lassen. Diesen rechtsanwaltlichen Rat finden Sie bei DR. DAMM & PARTNER. Bei Bedarf gestalten wir für Sie vollständig neue AGB. Allgemeine Geschäfts- bedingungen “aus der Schublade” gehören dabei angesichts der immer vielfältiger werdenden Geschäftsmodelle und Verwendungs- zwecke der Vergangenheit an. Wir betreuen Sie vielfältigst individuell.

2. Verbindung von AGB mit gesetzlichen Pflichtinformationen

Durch verschiedene Gerichtsentscheidungen steht fest, dass der Onlinehändler gegenüber dem Verbraucher eine Vielzahl weiterer Erklärungen abzugeben hat, als dies bislang mit Vorhaltung des Impressums und einer Widerrufs- oder Rückgabebelehrung landläufig bekannt war. Erfüllt er diese Pflicht nicht, läuft er Risiko, auch insoweit kostenpflichtig abgemahnt zu werden. DR. DAMM & PARTNER verbinden die Prüfung Ihrer AGB mit einer Prüfung bzw. erforderlichenfalls Einfügung gesetzlichen Pflichtinformationen, soweit möglich, und informieren über die Fälle, in denen eine Verbindung nicht empfehlenswert ist. Dabei kommt unserer Kanzlei ein reichhaltiger Erfahrungsschatz in der Prüfung, im Entwurf und im Umgang mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Gute.
.
Kontaktieren Sie uns und wir werden Ihnen unverzüglich einen Fragebogen übersenden, um für Sie ein transparentes Kostenangebot zu entwickeln (Kontakt)

I