Schleswig-Holstein: Zur Sperrungsverpflichtung von Access-Providern hinsichtlich illegaler Glücksspielangebote

veröffentlicht am 1. Juni 2010

Vor einiger Zeit brachte telemedicus die Meldung heraus, das Land Schleswig-Holstein plane, den noch geltenden Glücksspielstaatsvertrag ab 2011 aufzukündigen und Access-Provider im Rahmen einer hoheitlichen Sperrverfügung (Access-Blocking) zur Sperrung illegaler Glücksspielangebote anzuhalten. Entsprechende Pläne der CDU/FDP-Koalition sollen nun in einem Kommentar zu einem Posting bei netzpolitik.org dementiert worden sein.

Der Pressesprecher der FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein wird mit den Worten zitiert: „Ich habe zwar an der gestrigen Veranstaltung nicht teilgenommen und mit Herrn Kubicki bislang nicht über die Äußerungen sprechen können. Er hat allerdings laut unserer stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, die dabei war, nicht erklärt, dass derlei Internet-Sperren Teil der Gesetzesänderung zum Glücksspielstaatsvertrages sein werden. Dies ist auch nicht vorgesehen. Vielmehr ging es am gestrigen Abend um eine Diskussion u.a. darüber, wie die Frage der Kontrolle ausländischer Anbieter beispielsweise in Dänemark gehandhabt wird. Die Erfahrungen dort sind allerdings deutlich: Eine solche Kontrolle ist über Internet-Sperren offenbar nicht möglich.

Entsprechend fällt auch eine aktuelle Presseerklärung der FDP-Landtagsfraktion aus (Nr. 208/2010 vom 28.05.2010). Hendrik Wieduwilt soll seine bei telemedicus erschienene Berichterstattung jedoch bestätigt haben. Man wird sehen, mit welchen „effektiven Mitteln“ sich das Land Schleswig-Holstein das (überholte) Glückspielmonopol sichern wird.

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