Schweiz: Schwerer Schlag gegen die Logistep AG als Ermittler von Filesharer-IP-Adressen

veröffentlicht am 9. September 2010

Schweizer Bundesgericht, Urteil vom 08.09.2010
Art. 12; 13 DSG

Das Schweizer Bundesgericht hat nach Klage des obersten Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeits-Beauftragten Hanspeter Thür entschieden, dass die Ermittlung der IP-Adressen von Filesharern gegen das Schweizer Datenschutzrecht verstößt. Danach dürfte die in der Schweiz ansässige Firma Logistep AG, welche seit Jahren mit einer selbst entwickelten Spezialsoftware vermeintliche Urheberrechts-Verstöße in Internet-Tauschbörsen durch Erfassen von IP-Adressen beweissicher zu protokollieren versucht, ihre Pforten in der Schweiz schließen. Die Ermittlungsergebnisse von Logistep waren bislang Grundlage zahlreicher deutscher Urteile. Es fragt sich nun, welche Wirkung dieses Urteil für die Logistep AG hinsichtlich etwaiger in der Vergangenheit ermittelter IP-Adressen aus Sicht deutscher Gerichte hat. Hier finden Sie den vollen Artikel.

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