Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Unterlassungsurteil ist aufzuheben, wenn es im Tenor gegenüber dem Unterlassungsantrag ein Merkmal unberücksichtigt lässtveröffentlicht am 11. Dezember 2015
BGH, Urteil vom 18.06.2015, Az. I ZR 26/14
§ 308 Abs. 1 ZPO, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 11 Abs. 1 S.1 Fall 3 ApoG, § 39 Abs. 1 S.4 bis 6 SGB VDer BGH hat entschieden, dass ein wettbewerbsrechtliches Unterlassungsurteil aufzuheben ist, wenn ein bestimmtes Merkmal der zu verbietenden Handlung im Urteilsausspruch nicht berücksichtigt worden ist. In diesem Fall reiche nämlich das gerichtliche Unterlassungsgebot weiter als der gestellte Unterlassungsantrag. Zum Volltext der Entscheidung hier.