IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. Februar 2010

    BVerfG, [Urteil vom 02.03.2010]; Az. 1 BvR 256/08; 1 BvR 263/08; 1 BvR 586/08
    Art. 14 GG; § 113a TKG; § 100g StPO

    Update: Es liegt mittlerweile eine Presseerklärung über das ergangene Urteil des BVerfG vor (Link).

    Das BVerfG hat für den 03.03.2010 eine Entscheidung zur Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung angekündigt. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts werde auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 15.12.2009 am o.g. Datum sein Urteil verkünden (Pressemitteilung), nachdem er in einer einstweiligen Verfügung vom 11.03.2008 bereits eine teilweise Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung verfügt hatte (eV). Entschieden werden soll nun über mehrere Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Vorschriften des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (TKG) vom 21.12.2007 richten. § 113a TKG gibt vor, dass Verkehrsdaten, die bei der Inanspruchnahme von Telekommunikationsdiensten entstehen, von den Anbietern der Dienste jeweils für sechs Monate zu speichern sind. Dies gilt für Telefondienste ebenso wie für Internetzugangsdienste und E-Mail-Dienste. Obacht: Nach mehreren gerichtlichen Entscheidungen handelt es sich allerdings bei IP-Adressen, die im Filesharing zur Ermittlung von illegalen Filesharern verwendet werden, nicht um „Verkehrsdaten“ im rechtlichen Sinne, sondern um sog. „Bestandsdaten“ (OLG Frankfurt a.M.; LG Offenburg). (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Dezember 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.12.2009, Az. 11 S 32.09
    § 123 VwGO, § 113a TKG, Art. 12 GG

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches  für Unternehmen und Privatpersonen Speicherplatz auf Webservern mit Internetanbindung zur Verfügung stellt, nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet ist. Die von dem in diesem Fall angegriffenen Unternehmen angebotenen Webhosting-Pakete umfassten dabei neben der Betreuung der Domains auch bestimmte Service-Leistungen im Zusammenhang mit der Einrichtung von Postfächern durch die Kunden zur Versendung von E-Mails über die zur Verfügung gestellten Server. Hierbei erfolgte die Einrichtung des dazu notwendigen Postfachs, der Kennung und die Aktivierung sowie der Betrieb durch den Kunden selbst. Allerdings stellte die Antragstellerin dafür eine besondere Konfigurationssoftware zur Verfügung, die insbesondere die Übersicht über das Einloggen in den Benutzerzugang, eine Zugangsanalyse und -auswertung und die Rechnungs- und Provisionsverwaltung ermöglichte bzw. erleichterte. (mehr …)

I