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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. August 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Schleswig, Beschluss vom 06.08.2013., Az. 2 AR 22/13
    § 32 ZPO

    In Zeiten, in denen der fliegende Gerichtsstand in Urheberrechtssachen nicht mehr bei allen Gerichten zementiert zu sein scheint (vgl. AG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 12.06.2013, Az. 30 C 906/13, vgl. aber auch LG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.07.2012, Az. 2-06 S 3/12 hier), hat das OLG Schleswig entschieden, dass die die Klage des US-amerikanischen Betreibers eines deutschsprachigen Internetportals, auf dem der Kauf von Doktortiteln angeboten wird, vor dem AG Flensburg zu verhandeln sei, weil der US-amerikanische Betreiber Urheberrechtsverletzungen durch ein anderes deutschsprachiges Internetportal geltend mache, das dieselbe Dienstleistung anbiete. Entscheidend sei, dass eine Rechtsverletzung an jedem Ort in Deutschland gedroht habe, ohne dass eine regionale Begrenzung nur für einzelne Bundesländer oder bestimmte Orte vorgesehen gewesen sei. Die Internetseite habe mithin bestimmungsgemäß auch in Flensburg gelesen werden sollen, also dort auch ihren „Erfolg“ haben. Damit sei die gerichtliche Zuständigkeit am Ort der unerlaubten Handlung gegeben (§ 32 ZPO). Zur Pressemitteilung 11/2013 vom 15.08.2013: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Mai 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 29.03.2011, Az. VI ZR 111/10
    § 32 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass ein deutsches Gericht für im Ausland begangene Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht bereits dadurch zuständig ist, dass der Verletzte den fraglichen Bericht an seinem deutschen Wohnsitz abrufen konnte und der Bericht einzelnen Geschäftspartnern des Verletzten bekannt geworden ist. Vielmehr sei auch zu berücksichtigen, in welcher Sprache und Schrift (hier: Kyrillisch) der Artikel gehalten sei. Letzteres könnte gegen einen Inlandsbezug sprechen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. September 2010

    LG Mannheim, Beschluss vom 02.08.2010, Az. 2 O 88/10
    § 32 ZPO

    Das LG Mannheim hat entschieden, dass § 32 ZPO nicht zur Herleitung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts für die Zahlung einer Vertragsstrafe herangezogen werden kann. Auch wenn die Vertragsstrafe durch eine in dem Verstoß gegen die strafbewehrte Unterlassungserklärung liegende unerlaubte Handlung verwirkt werde, handele es sich um eine Forderung aus einem Vertrag. Nicht anders liege der Fall, wenn die Unterlassung in Bezug auf das Internet abgegeben werde und somit den Bereich der Bundesrepublik Deutschland erfasse. Der Erfüllungsort der Unterlassungsverpflichtung und der Vertragsstrafe liege grundsätzlich am Wohnsitz bzw. am Ort der Niederlassung des Schuldners. (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. November 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 08.05.2009, Az. 308 O 472/08
    § 32 ZPO

    Das LG Hamburg hat darauf hingewiesen, dass keine prozessuale Pflicht des Verfügungsklägers besteht, den Rechtsstreit im Hauptsacheverfahren vor demselben Gericht anhängig zu machen. Die Kammer erklärte die  Klage somit für zulässig. Die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Hamburg ergebe sich aus § 32 ZPO. Die Klägerin habe mit der Durchführung des einstweiligen Verfügungsverfahrens vor dem Landgericht Frankfurt a. M. ihr Wahlrecht nach § 32 ZPO im Hinblick auf das Hauptsacheverfahren noch nicht ausgeübt (vgl. Zöller, 27. Aufl. 2008, § 926 Rz. 29).

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