Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Celle: Klebefähnchen am Kabel ist für „dauerhafte Kennzeichnung“ nach § 7 ElektroG nicht ausreichend / Dauerhaftigkeitveröffentlicht am 11. Dezember 2013
OLG Celle, Urteil vom 21.11.2013, 13 U 84/13 – nicht rechtskräftig
§ 7 Satz 1 ElektroG, § 4 Nr. 11 UWG, § 12 Abs. 1 S.2 UWGDas OLG Celle hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn entgegen § 7 ElektroG ein Kopfhörer lediglich mit einem Informations-Klebefähnchen am Kabel gekennzeichnet wird. Die erforderliche Dauerhaftigkeit einer Kennzeichnung sei nur dann gegeben, wenn die Kennzeichnung ein Mindestmaß an Unzerstörbarkeit besitze, was jedenfalls dann nicht der Fall sei, wenn die Kennzeichnung – wie vorliegend – ohne nennenswerte Schwierigkeiten, insbesondere ohne die Gefahr einer Beschädigung des Produktes selbst, durch einen einfachen Schnitt mit einer Schere vom Produkt entfernt werden könne. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)