Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Köln: Reduzierung des Streitwerts gemäß § 97a Abs. 3 UrhG (neuer Fassung) betrifft ausschließlich den außergerichtlichen Rechtsstreitveröffentlicht am 3. Januar 2014
LG Köln, Beschluss vom 03.12.2013, Az. 28 T 9/13
§ 97a Abs. 3 UrhG n.F.Das LG Köln hat entschieden, dass § 97a Abs. 3 UrhG n.F. nach seinem Wortlaut ausschließlich die Frage regelt, in welchem Umfang der abmahnende Rechteinhaber Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die vorgerichtliche Abmahnung von dem Schuldner verlangen kann. Für den Gebührenstreitwert im gerichtlichen Verfahren enthalte die Vorschrift keine Regelung und sei somit ohne Belang. (mehr …)