IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. Mai 2010

    Nach einem Hinweis des Blogs Basicthinking steht die Bundesrepublik Deutschland auf der sog. „2010 International Piracy Watch List“, einer Liste, die von einer Gruppe von US-Politikern vorgestellt wird, die sich weltweit gegen Copyright-Verletzungen bei von US-Firmen hergestellten Produkten einsetzt. Die Liste führt solche Staaten auf, in denen Urheberrechtsverletzungen ein alarmierendes Maß erreicht haben, welche die USA Milliarden kosten. Angeführt wird die Liste von China und Russland, doch es finden sich auch Staaten wie Spanien und Deutschland auf ihr, da diesen Staaten nicht ausreichende Präventionsmaßnahmen gegen den Diebstahl geistigen Eigentums ergriffen hätten. „Zum ersten Mal„, so Basicthinking, „wurde aber auch eine Liste mit gefährlichen Websites erstellt. Und auf diese Liste hat es prompt auch Deutschland geschafft. … Und da steht Deutschland wegen RapidShare ebenso im Fadenkreuz … wie Schweden wegen The Pirate Bay, China wegen Baidu, Kanada wegen IsoHunt, Luxemburg wegen RMX4U und die Ukraine wegen mp3fiesta.

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