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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 02.03.2010, Az. 4 U 180/09
    §§ 357 Abs. 2 BGB; §§ 3; 4 Nr. 1 UWG

    Das OLG Hamm hat nunmehr ebenfalls entschieden, dass die sog. „40 EUR“-Klausel, mit welcher dem Verbraucher nach Ausübung des Widerrufsrecht die Kosten der Rücksendung auferlegt werden, einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung bedarf. Eine Wiedergabe innerhalb der Widerrufsbelehrung reiche nicht aus und zwar auch dann nicht, wenn die Widerrufsbelehrung in die AGB eingebunden werde. Verschiedene andere Gerichte (OLG Hamburg, OLG Koblenz, OLG Stuttgart, Urteil vom 10.12.2009, Az. 2 U 51/09 und das LG Hannover, Urteil vom 17.03.2010, Az. 22 O 16/10) haben zwischenzeitlich in gleicher Weise entschieden, so dass in dieser Frage inzwischen von einer „gefestigen Rechtsprechung“ ausgegangen werden darf. Einzig das LG Frankfurt a.M. sieht die vertragliche Vereinbarung stillschweigend durch Wiedergabe des Zusatzes innerhalb der Widerufsbelehrung als erfüllt an. (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. März 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Koblenz, Beschluss vom 08.03.2010, Az. 9 U 1283/09
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 357 Abs. 2 S. 3 BGB

    Das OLG Koblenz hat entschieden, dass dem Verbraucher bei Ausübung des Widerrufsrechtes die Kosten der Rücksendung nur dann auferlegt werden können, wenn hierüber eine gesonderte vertragliche Vereinbarung geschlossen worden ist. Ein Hinweis innerhalb der Widerrufsbelehrung reiche hierzu nicht aus. Die Auferlegung von Rücksendekosten ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung stelle einen Wettbewerbsverstoß dar.
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  • veröffentlicht am 6. November 2008

    BGH, Urteil vom 25.06.2008, Az. I ZR 221/05
    §§ 3, 5 Abs. 1 UWG; § 202 Abs. 2 BGB

    Der BGH hat in diesem Urteil die Werbung mit einer Haltbarkeitsgarantie von 40 Jahren für wettbewerbsrechtlich unbedenklich gehalten, wenn die betreffende Ware (hier: Aluminium-Dach) bei normaler Benutzung eine solch lange Lebensdauer erwarten lässt. Der Bundesgerichtshof grenzte sich damit von seiner Entscheidung „Zielfernrohr“ ab (BGH, Urteil vom 09.06.1994, Az. I ZR 91/92), in welcher er die unbefristet erteilte Garantiezusage als Verlängerung der kaufvertraglichen Gewährleistung und den werbenden Hinweis hierauf als irreführend angesehen hatte, weil eine entsprechende Verpflichtung wirksam nicht eingegangen werden könne. Im Streitfall ging es dagegen nicht um die Verlängerung der Verjährungsfrist für gesetzliche Gewährleistungsansprüche, sondern um das Angebot einer selbständigen Garantie.
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