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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. April 2013

    OLG Celle, Urteil vom 21.03.2013, Az. 13 U 134/12 – rechtskräftig
    § 4 Nr. 11 UWG; § 19 FahrlG

    Das OLG Celle hat entschieden, dass eine Fahrschule nicht mit einem Gesamtpreis für die Fahrschulausbildung werben darf. Dies gelte auch, wenn dem Preis das Wort „ab“ vorangestellt werde. Das Gesetz über das Fahrlehrerwesen treffe insoweit eindeutige Regelungen, da die Kosten für die komplette Ausbildung eines Fahrerlaubnisbewerbers sehr individuell und nicht voraussehbar seien. Deshalb seien die Entgelte durch Aushang gemäß eines gesetzlich vorgesehenen Musters in den Geschäftsräumen detailliert bekannt zu geben. Das Urteil ist nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde in Rechtskraft erwachsen (vgl. BGH, Beschluss vom 22.01.2014, Az. 1 ZR 71/13). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. April 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 25.03.2010, Az. 3 U 108/09
    § 1 PAngVO, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung nicht vorliegt, wenn ein Veranstalter von Musicals im Internet Tickets mit dem Hinweis „Tickets ab 19,90*“ anbietet und über den Sternchenhinweis auf eine weiterhin anfallende Vorverkaufsgebühr von 15% und eine Systemgebühr von 2,00 EUR hinweist. Eine Irreführung, wie es noch das LG Hamburg (LG Hamburg, Urteil vom 18.06.2009, Az. 315 O 17/09) angenommen hat, wies der Senat zurück.

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