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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. Dezember 2014

    BGH, Urteil vom 10.12.2014, Az. VIII ZR 90/14
    § 280 BGB, § 283 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass eBay-Auktionen, auf denen mindestens ein Gebot abgegeben wurde, nicht grundlos abgebrochen werden dürfen. Hieran ändere auch die weitere Information zur eBay-AGB-Klausel § 9 Nr. 11 („Wenn das Angebot noch 12 Stunden oder länger läuft, können Sie es ohne Einschränkungen vorzeitig beenden. Wenn zum Zeitpunkt der Beendung des Angebots Gebote für den Artikel vorliegen, werden Sie gefragt, ob Sie die Gebote streichen oder den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen möchten.„) nichts, da diese einschränkend auszulegen sei. Zur Pressemitteilung Nr. 185/2014 vom 10.12.2014: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. November 2014

    OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2014, Az. 28 U 199/13
    § 145 BGB, § 117 BGB, § 118 BGB, § 433 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass der Verkäufer bei unberechtigtem Abbruch einer eBay-Auktion an den zuletzt Höchstbietenden Schadensersatz in Höhe des Wertes, den der Kaufgegenstand bei Übereignung gehabt hätte, abzüglich des Kaufpreises bzw. Höchstgebots, zu leisten habe. Ob der Abbruch möglicherweise berechtigt war, habe der Verkäufer nachzuweisen. Die Schadensersatzpflicht gelte auch, wenn der Käufer in dem Verdacht stehe, ein so genannter „Abbruchjäger“ zu sein, der gezielt auf viele Auktionen biete, um möglicherweise im Abbruchsfall Schadensersatzansprüche generieren zu können. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 5. Juni 2014

    LG Landshut, Urteil vom 28.05.2014, Az. 42 O 634/14
    § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB

    Das LG Landshut hat entschieden, dass bei einer irrtümlichen Einstellung eines Angebots bei eBay dieses trotz vorhandender Gebote zurückgezogen werden kann. (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. April 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Neuwied, Urteil vom 08.07.2013, Az. 42 C 430/13
    § 433 Abs. 1 BGB, §§ 280 ff. BGB

    Das AG Neuwied hat entschieden, dass bei einem vorzeitigen Auktionsabbruch auf der Handelsplattform eBay kein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande kommt, wenn ein zuvor festgelegter Mindestpreis nicht erreicht wurde. Bei Nichterreichung des Mindestpreises könne nicht von einem Bindungswillen des Verkäufers ausgegangen werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. Februar 2014

    AG Krefeld, Urteil vom 07.06.2013, Az. 5 C 352/12
    § 10 Abs. 1 Satz 5 ebay-AGB

    Das AG Krefeld hat entschieden, dass eine vorzeitige Angebotsbeendigung auf den Internet-Handelsplattform eBay nicht zu vertragsrechtlichen Ansprüchen des zu dem Zeitpunkt Höchstbietenden führt, wenn die Beendigung gemäß den eBay-AGB erfolgte. Demnach berechtigten nicht nur die gesetzlichen Anfechtungsgründe zu einer vorzeitigen Beendigung, sondern auch die Situation, dass ein Artikel verloren gegangen, beschädigt oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar sei. Vorliegend sei der Kaufgegenstand (ein Handy) während der Angebotslaufzeit beschädigt worden, so dass die Beendigung rechtmäßig gewesen sei. Dies sei vom Verkäufer jedoch nachzuweisen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. Januar 2014

    AG Offenbach, Urteil vom 17.12.2013, Az. 38 C 329/13
    § 281 BGB, § 433 BGB

    Das AG Offenbach hat entschieden, dass der bloße Verdacht einer Beschädigung der zu verkaufenden Ware noch nicht zu einem Auktionsabbruch auf der Handelsplattform eBay berechtigt. Vorliegend hatte der Verkäufer eines Felgensatzes die Auktion vorzeitig beendet, da seine Frau ihm berichtete, dass sie über einen hohen Bordstein gefahren sei und daher möglicherweise ein Schaden an einer Felge vorliegen könne. Der Abbruch der Auktion führte nach Ansicht des Gerichts dazu, dass der zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietende die Felgen zum gebotenen Preis ersteigert habe. Eine berechtigte Angebotsrücknahme hätte nur vorgelegen, wenn mit Sicherheit ein Schaden vorgelegen hätte und dieser Schaden auch erst während der Auktionslaufzeit (und nicht wie vorliegend bereits davor) eingetreten wäre. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. Mai 2013

    AG Bremen, Urteil vom 05.12.2012, Az. 23 C 0317/12
    § 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB, § 283 BGB

    Das AG Bremen hat entschieden, dass ein Verkäufer, der bei einer eBay-Auktion zum Startpreis von 1,00 EUR versehentlich kein Mindestgebot festlegt, nicht zur Anfechtung wegen Erklärungsirrtums berechtigt ist. Das Bemerken des fehlenden Mindestgebots kurz nach Start der Auktion sei kein Irrtum im Sinne des § 119 BGB, da kein Vertippen o.ä. vorliege. Eine Anfechtung käme nur dann in Betracht, wenn versehentlich ein Sofort-Kaufen-Preis von 1,00 EUR eingegeben worden wäre, da in dem diesem Fall für den Bieter regelmäßig erkennbar sei, dass ein Irrtum vorliegen müsse, weil keine Aussicht darauf bestehe, dass der Verkaufspreis durch die weitere Auktionsdauer hochgetrieben werde. Vorliegend sei deshalb ein Vertrag zum Preis von 1,00 EUR (=Höchstgebot bei Auktionsabbruch) zustande gekommen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. August 2012

    OLG Köln, Urteil vom 10.08.2012, Az. 6 U 27/12
    § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 4 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Einzelhändler eine Rabattaktion (Erwerb von Treuepunkten zum vergünstigten Erwerb von Messern der Marke Y) nicht vorzeitig abbrechen darf, wenn in den Bedingungen auf eine mögliche Verkürzung des Aktionszeitraumes nicht hingewiesen wird. Eine erschöpfte Lieferkapazität des Händlers rechtfertige den Abbruch der Aktion nicht. Der Händler habe dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Ware für die Rabattaktion zur Verfügung stehe. Durch den Abbruch der Aktion ca. 2 Monate vor dem angekündigten Ende seien die Verbraucher in die Irre geführt worden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Juli 2012

    LG Bonn, Urteil vom 05.06.2012, Az. 18 O 314/11
    § 280 Abs. 1, 3 BGB, § 281 BGB, § 311a Abs. 2 BGB

    Das LG Bonn hat entschieden, dass der Abbruch einer Auktion auf der Handelsplattform eBay zulässig ist, wenn dem Verkäufer ein ihm bis dahin ohne sein Verschulden nicht bekannter Sachmangel auffällt (hier: diverse Schäden bei Gebraucht-Pkw). Eine Verpflichtung gegenüber dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden auf Erfüllung oder Schadensersatz bestehe nicht, da kein Schuldverhältnis zustande gekommen sei. Dies ergebe sich aus den eBay-Bestimmungen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. März 2012

    LG Detmold, Urteil vom 14.03.2012, Az. 10 S 163/11
    § 433 BGB, § 119 BGB

    Das LG Detmold hat nach einem Bericht von heise online entschieden, dass der Abbruch einer Internetauktion, auf welche bereits Gebote abgegeben wurden, dazu führt, dass der zum Zeitpunkt der Abbruchs Höchstbietende die Ware zum von ihm gebotenen Preis erwirbt. Vorliegend hatte der Anbieter ein Wohnmobil (Wert: ca. 2.000,00 EUR) zum Startpreis von einem Euro angeboten, am nächsten Tag jedoch die Auktion abgebrochen, um das Gefährt anderweitig zu verkaufen. Zu diesem Zeitpunkt lag das Gebot bei 56,00 EUR. Zu diesem Preis erwarb nach Auffassung des Gerichts der Höchstbietende auch das Gefährt. Bei Internetauktionen könne der Anbieter einen Verkauf weit unter Wert gerade nicht durch Abbruch der Versteigerung verhindern. Mit dem Angebot gehe das Einverständnis des Verkäufers einher, das höchste wirksam abgegebene Kaufangebot anzunehmen. Es entspräche nicht dem Wesen einer „Versteigerung“, wenn diese nur bei einem angemessenen Preis gültig wäre. Ähnlich entschieden bereits das AG Nürtigen (hier) und das OLG Köln (hier). Zum berechtigten vorzeitigen Auktionsabbruch äußerte sich das AG Hamm (hier).

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