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Artikel-Schlagworte: „Abmahnkosten“

LG Essen: Wer trägt die Kosten, wenn sich Abgabe der Unterlassungserklärung und Erhebung der Unterlassungsklage überschneiden?

Freitag, 1. Februar 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Essen, Beschluss vom 30.07.2012, Az. 4 O 111/12
§ 269 Abs. 3 S. 3 ZPO

Das LG Essen hat entschieden, dass bei einer Überschneidung der Abgabe einer Unterlassungserklärung des Schuldners und der Erhebung einer Unterlassungsklage durch die Gläubigerin hinsichtlich der Kostenfrage für die Klage entscheidend ist, wann die Klage auf den Postweg gebracht wurde. Der Klägerin war am 27.04.2012 eine Unterlassungserklärung zugegangen. Sie habe jedoch nach eigener Behauptung bereits am 26.04.2012 die Klage an das Gericht losgeschickt. Nach Auffassung des Gerichts hätte im letzteren Fall der Beklagte die Kosten zu tragen gehabt, da er die Erklärung auch rechtzeitig hätte abgeben können. Sei die Klage hingegen noch nicht auf dem Postweg gewesen, hätte die Klägerin die Kosten tragen müssen, da das Rechtsschutzbedürfnis gefehlt hätte. Da dieser Sachverhalt nicht aufgeklärt werden konnte, hat das Gericht nach Erledigungserklärung die Kosten salomonisch geteilt. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Hamm: Der Abmahner kann den Abgemahnten auch ohne bezahlte Anwalts-Rechnung unmittelbar auf Zahlung seiner Abmahngebühren in Anspruch nehmen

Montag, 10. Dezember 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Hamm, Urteil vom 23.10.2012, Az. I-4 U 134/12
§ 12 Abs. 1 S. 2 UWG, § 249 Abs. 1 BGB, § 250 S. 2 BGB, § 281 Abs. 1 S. 1 BGB

Das OLG Hamm hat entschieden, dass bei einer (berechtigten) Abmahnung der Abgemahnte auf die Zahlung der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Anspruch genommen werden kann, ohne dass der Abmahner zuvor die Kostenrechnung des Rechtsanwalts ausgeglichen haben muss. Grundsätzlich stehe dem Abmahnenden zwar lediglich ein Anspruch auf Freistellung von der Honorarforderung des von ihm mit der Abmahnung betrauten Rechtsanwaltes zu. Werde dieser jedoch in der mit der Abmahnung gesetzten Frist nicht erfüllt, habe der Abmahner die Möglichkeit, nunmehr ohne weiteres Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, und zwar ohne Ablehnungsandrohung oder rechtskräftiges Leistungsurteil. Dies rechtfertige sich aus der Pflichtverletzung des Abgemahnten, welche auf der Nichterfüllung der ihm obliegenden Verpflichtung, den Abmahner von dessen Verbindlichkeit gegenüber seinem Anwalt freizustellen, beruhe. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG Köln: Werden die Abmahnkosten eingeklagt, nachdem der Abgemahnte deren Ausgleich endgültig verweigert hat, muss der Kläger nicht den Ausgleich der Anwaltsgebühren nachweisen

Freitag, 9. November 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Köln, Urteil vom 15.12.2009, Az. 15 U 90/09 - teilweise aufgehoben
§ 250 S. 2 BGB, § 257 BGB, § 281 Abs. 2 BGB, § 670 BGB

Das OLG Köln hat zu der Frage entschieden, ob bei einer Gebührenklage, gerichtet auf Zahlung der Abmahnkosten, die betreffende Gebührennote des abmahnenden Rechtsanwalts bereits vom Kläger bezahlt worden sein muss oder nicht. Der Senat entschied, dass der Aufwendungsersatzanspruch aus § 670 BGB gemäß § 257 BGB auch den Anspruch auf Freistellung von hierfür eingegangenen Verbindlichkeiten umfasse. Der Freistellungsanspruch aus § 257 BGB wandele sich zwar grundsätzlich erst mit der Erfüllung der Verbindlichkeit in einen Zahlungsanspruch um. Anders liege es jedoch, wenn Schuldner die geforderte Herstellung oder überhaupt jeden Schadenersatz ernsthaft und endgültig verweigere. Solches Verhalten des Schuldners mache die grundsätzlich nach § 250 S.2 BGB erforderliche Fristsetzung entsprechend § 281 Abs. 2 BGB entbehrlich. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen wandele sich der Befreiungsanspruch in dem Zeitpunkt in einen Geldanspruch (Zahlungsanspruch) um. Hinweis: Das Urteil wurde vom BGH in Hinblick auf die zugesprochene Vertragsstrafe teilweise aufgehoben (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Düsseldorf: Filesharing - Zum Nachweis der Täterschaft bei WLAN

Donnerstag, 25. Oktober 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2012, Az. 12 O 579/10
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 97a UrhG, § 19a UrhG

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Vorlage einer IP-Adressen-Zuordnung zu einem bestimmten Anschluss für das Zurverfügungstellen von Musikaufnahmen über eine Tauschbörse kein Beweis für die Täterschaft des Anschlussinhabers ist. Lege dieser substantiiert dar, dass sich weder Tauschbörsensoftware noch die streitgegenständlichen Musikaufnahmen auf den hauseigenen Rechnern befunden hätten, müsse die Klägerin ihrerseits beweisen, dass die Behauptung der Täterschaft zutreffe. Dies sei hier nicht geschehen. Ein Zugriff Dritter sei nicht auszuschließen. Dies könnte eine Störerhaftung des Anschlussinhabers zur Folge haben, was aber vorliegend nicht Streitgegenstand und daher nicht zu prüfen gewesen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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KG Berlin: Rechtlich unzutreffende Begründung macht Abmahnung nicht zwangsläufig unwirksam

Donnerstag, 9. August 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

KG Berlin, Urteil vom 19.07.2012, Az. 6 U 195/11
§ 3 UWG, § 4 UWG

Das KG Berlin hat entschieden, dass eine Abmahnung, die eine unzutreffende rechtliche Begründung enthält, nicht zwangsläufig unwirksam ist. Es komme in erster Linie darauf an, dass das beanstandete Verhalten (hier: Nachahmung von Waren) in tatsächlicher Form zutreffend beschrieben werde. Ist dies der Fall, bestehe nicht nur ein Anspruch auf Unterlassung, sondern auch auf Ersatz der Abmahnkosten. Die mögliche Verwechslung von Textbausteinen wurde vom Senat demnach nicht schwerwiegend geahndet (vorliegend war in der Begründung fälschlich nicht der Vorwurf der unlauteren Verhaltens erhoben worden, sondern es wurde auf einen Verstoß gegen die in einer einstweiligen Verfügung ausgesprochenen Verbote Bezug genommen).

OLG Frankfurt a.M.: Bietet eine Abo-Falle einen Filesharing-Client zum Download an, ohne darauf hinzuweisen, dass damit Dateien ohne Zutun des Nutzers Dritten online bereit gestellt werden, ist diese für spätere Abmahnkosten des Nutzers haftbar

Mittwoch, 6. Juni 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 15.05.2012, Az. 11 U 86/11
§ 254 BGB, § 280 BGB, Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB

Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Betreiber einer sog. Abofalle für Schäden aufzukommen hat, die infolge einer Nutzung einer von ihm bereitgestellten Filesharing-Client-Software (hier: Bearshare) entstehen, wenn der Betreiber den Nutzer vor dem Download nicht oder nicht ausreichend darauf hingewiesen hat, dass bei Nutzung der Software Dateien ohne Zutun des Nutzers Dritten online bereit gestellt werden. Das Unternehmen habe den Nutzer als Verbraucher pflichtwidrig nicht ausreichend über wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung informiert. Ein Mitverschulden des Nutzers schloss der Senat aus: Auf Grund der bis Ende 2007 geltenden Rechtslage habe der Nutzer nicht davon ausgehen müssen, dass der Download von Musikstücken urheberrechtswidrig sei. Der Nutzer war im vorliegenden Fall wegen Urheberrechtsverletzungen (illegalem Filesharing) abgemahnt worden und hatte den Betreiber der Abo-Falle diesbezüglich auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Er hatte ca. 1.500,00 EUR Schadenersatz und über 800,00 EUR an Rechtsanwaltskosten zu tragen. Auf die Entscheidung hingewiesen haben Heise (hier) und der Kollege Sebastian Dosch (hier).

OLG Stuttgart: Host-Provider haftet für Rechtsverstöße auf geparkter Domain ab Kenntnis / Rechteinhaber unterliegt keiner Beweispflicht und muss nicht “Rights Protection Programm” nutzen

Mittwoch, 25. April 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Stuttgart, Urteil vom 19.04.2012, Az. 2 U 91/11
Art. 6 GMV, Art. 9 GMV; § 4 MarkenG, § 14 Abs. 1 MarkenG, § 14 Abs. 5 MarkenG, § 15 Abs. 1 MarkenG, § 15 Abs. 5 MarkenG

Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass ein Host-Provider, der eine Domain für einen Kunden parkt, jedenfalls dann im Rahmen einer Markenrechtsverletzung als Störer haftet, wenn er konkret auf den Rechtsverstoß hingewiesen wird und gleichwohl dem Rechtsverstoß nicht abhilft. Der Senat wies darauf hin, dass der Hinweis derart konkret sein müsse, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer, d. h. ohne eingehende rechtliche oder tatsächliche Überprüfung, festgestellt werden könne. Andererseits entschied das OLG Stuttgart ebenfalls, dass die Beklagte nicht berechtigt gewesen sei, ein Tätigwerden erst von der Übersendung einer Kopie der Markenurkunde abhängig zu machen und sie könne sich auch nicht darauf berufen, dass die Klägerin es versäumt habe, sich für die Anzeige des Rechtsverstoßes des von der Beklagten hierfür vorgehaltenen sog. „Rights Protection Programms” zu bedienen. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

BVerfG: Das OLG Köln muss hinsichtlich der Frage, ob ein Anschlussinhaber Familienmitglieder zur Vorbeugung von illegalem Filesharing überwachen muss, die Revision zulassen / Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör

Freitag, 13. April 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

BVerfG, Urteil vom 21.03.2012, Az. 1 BvR 2365/11
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG

Das BVerfG hat entschieden, dass das OLG Köln einem Anschlussinhaber, der wegen illegalen Filesharings über seinen Internetanschluss durch den Sohn seiner Lebensgefährtin zur Übernahme von Abmahnkosten verurteilt worden war, die Einlegung der Revision zu ermöglich hat. Der Kölner Senat hatte die Zulassung der Revision abgelehnt, zur Begründung allerdings lediglich ausgeführt, dass auf Grund von “älterer” Rechtsprechung kein Anlass für die Zulassung gegeben sei. Pikant war insoweit, dass der Senat selbst in früheren Entscheidungen davon gesprochen hatte, dass die Rechtslage nicht homogen sei. Konkret wich die Rechtsprechung des OLG Frankfurt a.M. von der Entscheidung des OLG Köln ab, nach welcher den Anschlussinhaber ohne Weiteres keine Überwachungspflicht für das Verhalten von Familienmitgliedern traf. Die Revision sei zuzulassen, so dass BVerfG, da der BGH die Frage für die hier relevante Konstellation noch nicht entschieden habe. In ständiger Rechtsprechung gehe er von dem Grundsatz aus, dass die Haftung als Störer die Verletzung von Prüfpflichten voraussetze; deren Umfang bestimme sich danach, ob und inwieweit nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten sei. In der Entscheidung “Sommer unseres Lebens” (hier) habe der BGH aber nur die Störerhaftung des WLAN-Betreibers für eine unrechtmäßige Nutzung durch (außenstehende) Dritte entschieden. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

BGH: Streitwert für erst- und zweitinstanzliches Klageverfahren entspricht “nicht zwangsweise” dem Streitwert für die Revision (Nichtzulassungsbeschwerde) / Abmahnkosten erhöhen nicht den Streitwert

Dienstag, 10. April 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Beschluss vom 09.02.2012, Az. I ZR 142/11
§ 26 Nr. 8 EGZPO, § 3 ZPO

Der BGH hat sich in dieser Entscheidung zur Bemessung des Streitwerts in wettbewerbsrechtlichen Verfahren und zur Frage geäußert, ob mit den Streitwerten in den vorinstanzlichen Gerichtsverfahren zugleich der Streitwert für die Nichtzulassungsbeschwerde festgelegt ist. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

AG Hamburg: Filesharing - 250 EUR Schadensersatz für den Up-/Download eines Films

Mittwoch, 28. März 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

AG Hamburg, Urteil vom 26.01.2012, Az. 35a C 154/11
§ 97 UrhG

Das AG Hamburg hat entschieden, dass das Anbieten eines Filmwerks in einer Internet-Tauschbörse einen Anspruch auf Schadensersatz des Rechteinhabers in Höhe von 250,00 EUR begründet. Des Weiteren sprach das Gericht der Klägerin Abmahnkosten in Höhe von 755,80 EUR (aus einem Streitwert von 15.000,00 EUR) zu. Eine Begrenzung der Abmahnkosten auf 100,00 EUR gemäß § 97 a Abs.2 UrhG komme vorliegend nicht in Betracht, da keine unerhebliche Rechtsverletzung vorliege. Der Beklagte habe durch die Nutzung einer Tauschbörse, deren Mechanik beim Download eines Werkes immer den gleichzeitigen Upload vorsehe, einer unbegrenzten Anzahl an Personen ohne Kontrolle oder Begrenzung den Film angeboten.

Filesharing: Was sich 2012/2013 für Verbraucher, die des illegalen Filesharings beschuldigt werden, ändern soll / Kostenbremse

Montag, 12. März 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat in einem Interview  mit dem Handelsblatt am 09.03.2012 unter dem Titel “Ich bin eine Piratin, aber keine Freibeuterin” verdeutlicht, wie in Zukunft Verbraucher, die des illegalen Filesharings beschuldigt werden, vor ungebührlichen Kostenlasten bewahrt werden sollen. (more…)

AG Frankfurt a.M.: Filesharing - Keine Deckelung der Abmahnkosten auf 100,00 EUR bei einem Musikalbum

Freitag, 2. Dezember 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.10.2009, Az. 31 C 1685/09 - 23
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 97 a Abs. 2 UrhG

Das AG Frankfurt a.M. hat in diesem Urteil dem Anspruch eines Tonträger-Rechteinhabers auf Erstattung von Abmahnkosten und Lizenzschadensersatz stattgegeben. Dabei betrugen die Abmahnkosten bei einem zugrunde gelegten Streitwert von 10.000,00 EUR allein schon 651,80 EUR netto. Hinzu kamen noch 150,00 EUR Lizenzschadensersatz für das heruntergeladene Album. Zur Verneinung der Deckelung der Abmahnkoseten auf 100,00 EUR gemäß § 97 Abs. 2 UrhG führte das Gericht aus:

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BGH: Zur Frage, wann die Deckelung der Abmahnkosten (§ 97a UrhG) NICHT in Betracht kommt / Dürftige Erkenntnisse für Filesharer

Mittwoch, 9. November 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 28.09.2011, Az. I ZR 145/10
§ 97a UrhG

Der BGH hat zu der Frage entschieden, wann eine Deckelung der Abmahnkosten nicht in Betracht kommen kann. Im vorliegenden Fall ging es allerdings nicht um eine Urheberrechtsverletzung via illegalem Filesharing, also dem rechtswidrigen Herunterladen urheberrechtlich geschützter Werke aus einer Tauschbörse, sondern um ein (Ed Hardy?)-T-Shirt, dass keines war, und von dem Erwerber bei Nichtgefallen über eBay weiterverkauft wurde. Die Sache wurde hinsichtlich des Streitwerts und der anzusetzenden Geschäftsgebühr an die Vorinstanz zurückverwiesen. Zu der Entscheidung im Volltext: (more…)

OLG Frankfurt a.M.: Ersatz von Abmahnkosten - Zur Umwandlung vom Freistellungs- zum Zahlungsanspruch

Donnerstag, 27. Oktober 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.08.2011, Az. 6 U 49/11
§ 250 BGB, § 12 UWG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Unterlassungsgläubiger einer berechtigten Abmahnung Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten (= Kosten des beauftragten Rechtsanwalts) hat, dieser Anspruch allerdings - sofern der Unterlassungsgläubiger die Kosten seines Anwalts noch nicht selbst ausgeglichen hat - zunächst nur auf Freistellung von diesen Kosten zielt. Dieser Freistellungsanspruch wandele sich jedoch in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Abgemahnte die Übernahme der Kosten ernsthaft und endgültig abgelehnt habe. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Berlin: Fehlende Angaben im Impressum mangels Relevanz nicht abmahnfähig

Dienstag, 18. Oktober 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Berlin, Urteil vom 31.08.2010, Az. 103 O 34/10
§ 5 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 6 TMG; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

Das LG Berlin hat entschieden, dass das Fehlen einer USt-IdentNr. und des Handelsregistereintrags im Impressum eines gewerblichen Internetangebots nicht wegen Wettbewerbswidrigkeit abgemahnt werden können. Zwar liege ein Verstoß gegen das Telemediengesetz durch die fehlenden Angaben vor, jedoch würden dadurch die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern nicht spürbar beeinträchtigt. Die Geltendmachung von Rechten sei Verbrauchern auch trotz der fehlenden Angaben möglich. Deshalb sei die erfolgte Abmahnung unbefugt, weil sie entgegen der Bagatellklausel erfolgte. Zum Volltext der Entscheidung:

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AG Köln: Zum fliegenden Gerichtsstand bei isolierter Geltendmachung von Abmahnkosten / Annexkosten

Mittwoch, 12. Oktober 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Köln, Urteil vom 30.04.2007, Az. 142 C 553/06
§
677 BGB, § 683 BGB; § 97 UrhG; § 32 ZPO

Das AG Köln hat entschieden, dass der so genannte fliegende Gerichtsstand bei Urheberrechtsverletzungen im Internet auch dann gegeben ist, wenn lediglich Annexansprüche (Schadensersatz, Abmahnkosten) geltend gemacht werden. § 32 ZPO sei hier unproblematisch anwendbar. Bei der Höhe des Schadensersatzes für eine Bildnutzung für 90 Tage bei eBay akzeptierte das Gericht den geltend gemachten Betrag vom 450,00 EUR. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Frankfurt a.M.: 300.000 EUR Streitwert für den Upload von 140 Musiktiteln in Filesharing-Netzwerk / Zur Verjährung von urheberrechtlichen Schadensersatzansprüchen

Freitag, 23. September 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.01.2011, Az. 2-03 O 340/10
§ 677 BGB, § 683 S. 1 BGB, § 19a, § 85, § 97 Abs. 1 UrhG

Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass für den Upload von 140 Musiktiteln in einer Tauschbörse ein Streitwert von 300.000,00 EUR angemessen ist. Vorliegend hatte der Beklagte insgesamt über 5.000 Titel zum Download verfügbar gemacht, und war deswegen von 6 Rechteinhabern gemeinschaftlich abgemahnt worden. Diese setzten den Streitwert pro Rechteinhaber pauschal auf 50.000,00 EUR fest, was das Gericht nicht beanstandete, auch wenn in der Klage lediglich 140 Musiktitel aufgeführt und lediglich für 20 Titel Schadensersatz verlangt wurde. Der Schadensersatz wurde vom Gericht im Übrigen auf 150,00 EUR pro Titel geschätzt. Bezüglich der vom Beklagten gerügten Verjährung stellte das Gericht fest, dass zwar die dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB Anwendung finde, diese jedoch noch nicht abgelaufen gewesen sei. Die Rechteinhaber hätten Kenntnis von den Rechtsverstößen im Jahre 2006 erlangt, so dass die Verjährung mit Ablauf des 31.12.2009 eingetreten wäre. Diese sei aber durch die Erwirkung eines Mahnbescheids am 30.12.2009 gehemmt worden. Dass der geltende gemachte Anspruch später von einer gesamtgläubigerischen Geltendmachung auf anteilige einzelne Geltendmachung umgestellt wurde, schade dabei nicht, da der Sache nach derselbe Anspruch weiter verfolgt werde. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.


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