Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Düsseldorf: Erhöhte Abschläge und Guthabenverrechnungen eines Stromanbieters sind gegenüber Konkurrenten wettbewerbsrechtlich unzulässigveröffentlicht am 27. Februar 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2013, Az. 14c O 122/13
§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass Stromabrechnungen, die Abschläge enthalten, welche sich nicht am Vorjahresverbrauch orientieren sowie Guthaben, die verrechnet statt ausgezahlt werden, wettbewerbsrechtlich unzulässig sind. Es handele sich um eine irreführende geschäftliche Handlung, da sich diese Praxis auf unwirksame Vertragsbedingungen stütze. Diese Entscheidung kommt im Ergebnis auch den Verbrauchern zu Gute, die keine erhöhten Abschläge mehr zahlen müssen. Zum Volltext der Entscheidung: