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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. März 2016

    LG Köln, Urteil vom 03.06.2015, Az. 28 O 466/14
    § 1004 BGB, § 823 Abs. 2 BGB; § 22 KUG, § 23 KUG; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 GG

    Das LG Köln hat entschieden, dass die Veröffentlichung eines Fotos einer Schauspielerin, welches im Trailerbereich eines Filmsets aufgenommen wurde und die Abgebildete mit einem angeblichen „Babybauch“ zeigt sowie die dazugehörige Berichterstattung „Schwanger oder nicht? K kugelt sich vor die Kamera“ die Persönlichkeitsrechte der Schauspielerin verletzt. Das Vorliegen einer Schwangerschaft gehöre zum Kernbereich der Privatsphäre, so dass die Rechte der Klägerin das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegen würden. Einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 7.500,00 EUR erachtete das Gericht als angemessen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Januar 2015

    BGH, Urteil vom 16.12.2014, Az. VI ZR 39/14
    § 823 BGB Ah, § 824 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 12 GG; Art. 8 Abs. 1 MRK, Art. 10 Abs. 1 MRK

    Der BGH hat entschieden, dass Kritik an einem Wirtschaftsunternehmen auch bei scharfer und überzogener Formulierung in der Regel von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt ist und nur unter engen Voraussetzungen als Schmähkritik zu bewerten ist. Ein allgemeiner Schutz vor abwertenden Meinungsäußerungen bestehe nicht. Für die Qualifizierung als Schmähkritik müsse hinzutreten, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund stehe, der an den Pranger gestellt werden solle. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 11. November 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 05.11.2013, Az. VI ZR 304/12
    Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 8 Abs. 1 EMRK

    Der BGH hat entschieden, dass eine Presseveröffentlichung über einen Prominenten und seine Familie auch die Vornamen und das Alter seiner Kinder nennen darf. Zwar sei das Recht der Kinder auf informationelle Selbstbestimmung betroffen und sorgfältig abzuwägen, jedoch stehe vorliegend das Persönlichkeitsrecht hinter der Pressefreiheit zurück. Speziell im vorliegenden Fall seien die Daten auch durch frühere Berichte über eine erfolgte Adoption bereits bekannt. Zur Pressemitteilung Nr. 181/2013:

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  • veröffentlicht am 2. Dezember 2011

    BGH, Beschluss vom 09.11.2011, Az. I ZR 216/10
    § 11 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass der im Rahmen des Projekts „Stuttgart 21“ erfolgte Teilabriss des Stuttgarter Bahnhofs nicht die Urheberpersönlichkeitsrechte des verstorbenen Architekten beeinträchtigt. Der Senat bestätigte seine Rechtsprechung, wonach die Urheberinteressen Jahre oder Jahrzehnte nach dem Tod des Urhebers nicht notwendig dasselbe Gewicht haben wie zu seinen Lebzeiten. Bei einem Werk der Baukunst sei im Rahmen der Interessenabwägung insbesondere der Gebrauchszweck des Bauwerks zu berücksichtigen. Der Urheber eines Bauwerks wisse, dass der Eigentümer das Bauwerk für einen bestimmten Zweck verwenden wolle. Er müsse daher damit rechnen, dass sich aus wechselnden Bedürfnissen des Eigentümers ein Bedarf nach Veränderung des Bauwerkes ergeben könne. Die Interessen des Eigentümers des Bahnhofs, der Deutschen Bahn, überwogen demnach, zumal es sich dabei auch um öffentliche Interessen handelte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Oktober 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 07.02.2011, Az. 25 W 41/10
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB; § 32 ZPO

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Bericht auf einem Internetportal einer Regionalzeitung, der mehr als 20 Jahre alte und zwischenzeitlich gelöschte Vorstrafen des Antragstellers erwähnt, zulässig sein kann. Zwar gelte grundsätzlich, dass nach Haftentlassung und besonders nach Löschung der Vorstrafen ein vorgehendes Interesse des Täters an Wiedereingliederung vorliege, was einer identifizierenden Berichterstattung entgegenstehe. Gebe es jedoch einen aktuellen Anlass (z.B. neue Straftaten, die im Zusammenhang mit den früher verübten Taten stehen), über die gelöschten Vorstrafen zu berichten, so könne dies – bei notwendiger Abwägung aller Interessen – im Lichte der Pressefreiheit zulässig sein. Letztlich hat das Gericht vorliegend die Entscheidung offen gelassen, da eine Zuständigkeit des Gerichts nicht gegeben war. Bei der gerügten Verletzung in einer regional sehr begrenzt verbreiteten Tageszeitung müsse der Gerichtsort nämlich einen deutlichen Bezug zu der Verletzung haben. Dazu reiche nicht aus, dass Artikel im Internetportal besagter Regionalzeitung theoretisch bundesweit abgerufen werden könnten. Zum Volltext der Entscheidung:

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