IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. April 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.04.2014, Az. 11 W 10/14
    § 922 Abs. 2 ZPO, § 929 ZPO

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Zustellung einer einstweiligen Verfügung mit schwarz-weißen Produktabbildungen als nicht ordnungsgemäß gilt, wenn die Urschrift farbige Abbildungen enthält und dies für die geschuldete Unterlassungsverpflichtung wesentlich ist. Lediglich für den Verfügungsanspruch unwesentliche Abweichungen schaden nicht. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. April 2013

    BGH, Beschluss vom 06.11.2012, Az. KZR 13/12
    § 21 Abs. 2 GWB

    Der BGH hat entschieden, dass die telefonische Nachfrage des Herstellers bei einem Händler, warum Preisempfehlungen drastisch unterschritten würden, kartellrechtlich unzulässig sein kann. Es handele sich um eine unzulässige Einflussnahme auf die Preisgestaltung des Händlers, insbesondere, wenn auf Nachfrage des Händlers zu einer weiteren Belieferung keine eindeutige Antwort gegeben werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. Februar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Bochum, Urteil vom 22.12.2011, Az. I-14 O 189/11
    § 8 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Satz 2 UWG

    Das LG Bochum hat entschieden, dass eine Internetwerbung für Neuwagen, welche unter „Verfügbarkeit“ angibt „sofort“ und später unter „Lieferzeit“ die Angabe „Die Lieferzeit kann von der oben angegebenen abweichen. Für die Anfrage der genauen Lieferzeit kontaktieren Sie uns bitte. tätigt, nicht irreführend ist und damit keinen Wettbewerbsverstoß darstellt. Die Begriffe „Verfügbarkeit“ einerseits und „Lieferzeit“ andererseits hätten unterschiedliche Bedeutung, was für den Kunden auch ohne Weiteres verständlich sei. Gerade im Kfz-Bereich sei dem Kunden klar, dass im Allgemeinen auch bei sofortiger Verfügbarkeit mit einer gewissen Lieferzeit zu rechnen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. Dezember 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Urteil vom 21.01.2010, Az. 6 U 3223/09
    § 929 Abs. 2 ZPO

    Das OLG München hat entschieden, dass ein Urteil, welches nach eingelegtem Widerspruch eine einstweilige Verfügung bestätigt, nicht erneut im Parteibetrieb zugestellt werden muß. Eine erneute Vollziehung müsse nur dann erfolgen, wenn die Beschlussverfügung durch das im Widerspruchsverfahren ergangene Urteil erweitert, inhaltlich geändert oder wesentlich neu gefasst werde. Werde sie hingegen lediglich (marginal) eingeschränkt, löse ein solches Minus gegenüber der vollzogenen Entscheidung (die einstweilige Verfügung war im Parteibetrieb zugestellt worden) keine Notwendigkeit einer erneuten Vollziehung aus. Der Senat verwies auf die Rechtsprechung des OLG Stuttgart, GRUR-RR 2009, 194 und des OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 152.

  • veröffentlicht am 17. Dezember 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.08.2007, Az. 3-11 O 90/07
    §§
    8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, 3, 5 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UWG

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass die Vorhaltung unterschiedlicher Preise für dasselbe Produkt innerhalb eines Onlineshops wettbewerbswidrig sein kann. Hier hatte ein Händler für Druckerzubehör einen eigenen Onlineshop und war bei einer Preissuchmaschine gelistet. Betätigte man den Link der Preissuchmaschine, gelangte man im Onlineshop zu einem niedrigeren Endpreis des Produkts als bei Aufruf des Produkts direkt im Onlineshop. Der verantwortliche Händler sah die Preissuchmaschine als „Filiale“ seines Onlineshops an und war der Auffassung, dass dann dort ein anderer Preis gelten könne. Das Gericht schloss sich dieser Argumentation jedoch nicht an. Da der Kunde bei Betätigung des Links in den Onlineshop weitergeleitet werde, könne es sich nicht um unterschiedliche Vertriebswege handeln. Demzufolge sah das Gericht in der unterschiedlichen Preisgestaltung innerhalb eines Shops eine Irreführung der Verbraucher und damit einen Wettbewerbsverstoß. Diese Irreführung hätte vermieden werden können, hätte der Shopbetreiber bei der Preissuchmaschine einen deutlichen Hinweis angebracht, dass der angegebene Preis nur bei Betätigung des Links gilt. Dies wurde jedoch versäumt.

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