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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. November 2015

    BGH, Urteil vom 26.11.2015, Az. I ZR 3/14
    BGH, Urteil vom 26.11.2015, Az. I ZR 174/14
    § 85 UrhG, Art. 8 Abs. 3 EU-RL 2001/29

    Der BGH hat entschieden, dass ein Access-Provider als Störer für eine Urheberrechtsverletzung auf Sperrung des Zugangs zu derselben in Anspruch genommen werden kann, wenn der Rechteinhaber zunächst zumutbare Anstrengungen unternommen hat, gegen diejenigen Beteiligten vorzugehen, die – wie der Betreiber der Internetseite – die Rechtsverletzung selbst begangen haben oder – wie der Host-Provider – zur Rechtsverletzung durch die Erbringung von Dienstleistungen beigetragen haben. Zur Pressemitteilung Nr. 194/2015 des BGH hier.

  • veröffentlicht am 22. Januar 2015

    AG Charlottenburg, Beschluss vom 17.12.2014, Az. 217 C 121/14
    § 97 UrhG, § 97a UrhG, § 101 UrhG

    Das AG Charlottenburg hat entschieden, dass der Betreiber eines kostenlosen, öffentlichen WLAN-Netzes nicht für Filesharing-Verstöße in diesem Netz haftet. Eine Täterhaftung könne schon deshalb nicht angenommen werden, da nicht nur der Anschlussinhaber, sondern mehrere Personen den Internetzugang nutzten. Aber auch eine Störerhaftung komme nicht in Betracht. Der Betreiber eines öffentliches WLAN-Netzes sei als Access Provider zu betrachten, dem bestimmte Haftungsprivilegien zu Gute kämen. Eine Verpflichtung zur Überwachung der anderen Nutzer bestehe nicht. Port- oder DNS-­Sperren sowie Registrierungspflichten seien dem Betreiber nicht zumutbar. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 29. August 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Urteil vom 22.12.2010, Az. 5 U 36/09
    § 1004 Abs. 1 BGB, Art. 8 Abs. 3 EGRL 29/2001, § 16 UrhG, § 19a UrhG, § 97 UrhG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass einem Access Provider nicht zugemutet werden kann, den öffentlichen Zugang zu urheberrechtswidrigen Inhalten mittels bestimmter Filtertechniken (hier: DNS-Sperre) zu verhindern. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. August 2014

    OLG Köln, Urteil vom 18.07.2014, Az. 6 U 192/11
    § 97 UrhG, § 1004 BGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass Access Provider – auch soweit eine Störerhaftung grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann – nicht zur Sperrung von urheberrechtswidrigen Inhalten im Ausland (hier: The Piratebay) verpflichtet sind und die einschlägigen Mechanismen wie DNS-, URL- und/oder IP-Filter für unzulässig erklärt. Der Senat hat die Revision ausdrücklich zugelassen, da das OLG Hamburg eine abweichende Rechtsansicht vertritt (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Januar 2012

    VG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2011, Az. 27 K 5887/10
    § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 GlüStV, § 8 TMG

    Das VG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Access-Provider nicht ohne weiteres mit einer Sperrungsverfügung überzogen werden darf, nach welcher er den Zugang zu bestimmten (verbotenen) Glücksspielangeboten zu blockieren hat. Weder habe der Access-Provider die Übermittlung der Glücksspielinhalte veranlasst, noch wähle er diese oder den Adressaten aus. Zudem habe offenkundig ein Zusammenwirken des Access-Providers mit einem Nutzer im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 TMG ausgeschlossen werden können. Der Umstand, dass die Klägerin Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Inhalte habe, sei im Anwendungsbereich des § 8 TMG – wie die Ausgestaltung der Haftungsregelungen des § 8 TMG im Vergleich zu den Haftungsregelungen des § 10 TMG zeige – ohne Relevanz. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Juli 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 12.03.2010, Az. 308 O 640/08
    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; 8 TMG; 88 TKG; Art. 10 GG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Access-Provider nicht dazu verpflichtet werden kann, den Zugang auf rechtsverletzende Webseiten zu unterbinden. Nicht zu verwechseln ist dieser Fall mit der Sachlage, dass ein Hosting-Dienst wie Rapidshare auch rechtswidrig handelnden Filesharern (ungewollt) die Möglichkeit bietet, Inhalte ins Netz zu stellen, die von Dritten heruntergeladen werden können (vgl. OLG Hamburg, OLG Düsseldorf). Die Beklagte vermittelte im vorliegenden Fall Ihren Kunden u.a. Zugang zu dem Internetdienst „d…am“, der nach Auffassung der Klägerin deren Rechts an Musikwerken verletze, indem dort eine Linksammlung auf zahllose rechtswidrige Kopien von Werken aus dem Repertoire der Klägerin angeboten werde. Die Beklagte solle nun für bestimmte Werke den Kunden des Internetdienstes den Zugriff auf die Links zu diesen Werken verwehren. Dies lehnte das Gericht ab. Das Begehren der Klägerin sei auf eine (teilweise) unmögliche Leistung gerichtet und deshalb unbegründet. Die Kammer führte aus, dass unstreitig alle derzeit bekannten technischen Möglichkeiten einer Filterung oder einer Sperre so umgangen werden könnten, dass die Website „d…am“ mit den URLs zu den streitgegenständlichen Werken weiterhin über die von der Beklagten bereitgestellten Internetzugänge aufgerufen werden könne.

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  • veröffentlicht am 1. Juni 2010

    Vor einiger Zeit brachte telemedicus die Meldung heraus, das Land Schleswig-Holstein plane, den noch geltenden Glücksspielstaatsvertrag ab 2011 aufzukündigen und Access-Provider im Rahmen einer hoheitlichen Sperrverfügung (Access-Blocking) zur Sperrung illegaler Glücksspielangebote anzuhalten. Entsprechende Pläne der CDU/FDP-Koalition sollen nun in einem Kommentar zu einem Posting bei netzpolitik.org dementiert worden sein. (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Mai 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Oldenburg, Urteil vom 16.03.2010, Az. 7 C 7487/09
    §§ 280; 307 ff.; 611 BGB

    Das AG Oldenburg hat entschieden, dass ein Access-Provider, welcher dem Kunden vertraglich einen DSL-Zugang zum Internet verspricht, nicht jederzeit eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit gewährleisten muss. Bei dem Access-Provider-Vertrag handele es sich um einen Dienstvertrag, auf den Dienstvertragsrecht Anwendung finde (BGH NJW 2005,2076). Charakteristisch fu?r den Dienstvertrag sei, dass der Access-Provider keinen bestimmten Erfolg schulde, insbesondere nicht das jederzeitige Zustandekommen einer Verbindung in das Internet mit einer bestimmten Übertragungs- geschwindigkeit. (mehr …)

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