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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. März 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Schöneberg, Urteil vom 13.02.2014, Az. 2 C 391/13
    § 3 ZPO; Nr. 2300 VV RVG

    Das in Berlin gelegene AG Schöneberg hat entschieden, dass der Streitwert für das Vorgehen gegen eine Forensperre im Internet mit 2.000,00 EUR zu beziffern ist. Dabei wurde berücksichtigt, dass es sich um ein kostenloses Forum handelte mit einer allgemeinen Thematik, die auch bei zahlreichen anderen Forenanbietern zu finden sei. Für das Vorgehen gegen eine solche Forensperre könne ein Rechtsanwalt eine etwas erhöhte Gebühr von 1,5 verlangen, da es sich nicht um ein Standardproblem handele. Zum Volltext der Entscheidung:

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