IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 1. Februar 2010

    AG Wuppertal, Urteil vom 03.04.2007, Az. 22 Ds 70 Js 6906/06 (16/07)
    §§ 89 S. 1; 148 TKG, §§ 43 Abs. 2 Nr. 3; 44 BDSG; §§ 52, 59 StGB

    Das AG Wuppertal hat entschieden, dass die unbefugte Nutzung eines unverschlüsselten drahtlosen Computernetzwerkes strafbar ist und nicht ohne weiteres damit gerechnet werden darf, dass in einem reinen Wohngebiet ein sogenannter kostenloser „Hot-Spot“ eingerichtet ist. In dem konkreten Fall war der Angeklagte allerdings nur gemäß §§ 59 StGB zu verwarnen, weil die Rechtslage bisher ungeklärt war. Das Gericht behielt eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 5,00 EUR vor, um den Angeklagten in Zukunft von sogenanntem „Schwarzsurfen“ abzuhalten.
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  • veröffentlicht am 15. Oktober 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Wuppertal, Urteil vom 29.07.2009, Az. 31 C 230/09
    § 138 BGB

    Das AG Wuppertal hat entschieden, dass Ansprüche auf Zahlung von Nutzungsentgelten, die auf die Teilnahme an einer Online-Sex-Börse – konkret: einer „Prostituierten versteigerung“ – gestützt werden, auf Grund ihrer Sittenwidrigkeit nichtig und nicht durchsetzbar sind. Das Besondere: Auf der Plattform konnten auch andere „Artikel“ ersteigert werden. Nach Ansicht des Amtsgericht habe der Slogan „HEISSSSSER GEHT NICHT“ aber erkennen lassen, dass Artikel, die nach dem Vortrag der Klägerin in jedem Erotikhandel erhältlich sind, nicht das Kerngeschäft darstellten. Soso. (Auf das Urteil hingewiesen hat RA Thilo Wagner.) Das Urteil wurde zwischenzeitlich nach Ablehnung des befassten Richters wegen Befangenheit durch Versäumnisurteil des AG Wuppertal vom 15.04.2010, Az. 37 C 99/10, aufgehoben.

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