Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Bei Geschäftsgirokonten darf kein einheitlicher „Preis pro Buchungsposten“ gefordert werdenveröffentlicht am 7. August 2015
BGH, Urteil vom 28.07.2015, Az. XI ZR 434/14
§ 138 BGB, § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 675u S. 2 BGB, § 675y Abs. 1 S. 2 BGBDer BGH hat entschieden, dass die AGB einer Bank, welche als Teilentgelt für die Führung eines Geschäftsgirokontos einen einheitlichen „Preis pro Buchungsposten“ festlegen, unwirksam sind, da dadurch mangels Freipostenregelung auch Ein- und Auszahlungen bepreist werden, die als Akte zur Begründung oder Erfüllung von Darlehens- oder Verwahrungsverhältnissen zu werten sind, für die nach den gesetzlichen Regelungen des Darlehens und der unregelmäßigen Verwahrung kein Entgelt vorgesehen ist. Zur Pressemitteilung Nr. 129/2015 des BGH: (mehr …)
- OLG Köln: Das „Anhängen“ an Produkte auf dem Amazon-Marketplace einschließlich der Nutzung der dort enthaltenen Produktfotos ist zulässigveröffentlicht am 7. Mai 2015
OLG Köln, Urteil vom 19.12.2014, Az. 6 U 51/14
§ 97 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass das sog. „Anhängen“ an bereits bestehende Produktbeschreibungen auf dem Amazon-Marketplace für den Vertrieb der gleichen Produkte zulässig ist, auch wenn die Produktbeschreibung urheberrechtlich geschützte Lichtbilder enthält. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon, welche die Einräumung von Nutzungsrechten an den dort verwendeten Bildern vorsähen, führten dazu, dass auch den Händlern, die sich an ein Produkt anhängen, ein Nutzungsrecht an dortigen Produktfotos eingeräumt würde. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: AGB-Klausel, die zur Anzahlung von 20 % des Reisepreises verpflichtet, ist wirksamveröffentlicht am 1. April 2015
BGH, Urteil vom 09.12.2014, Az. X ZR 85/12
§ 307 Abs. 1 und 3 BGB, § 320 Abs. 1 BGB, § 651a Abs. 1 BGB , § 651 i Abs. 3 BGBDer BGH hat entschieden, dass ein Reisender per AGB zu einer Anzahlung von bis zu 20 % des Reisepreises verpflichtet werden kann. Die Klausel sei nicht unwirksam (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 20.06.2006, X ZR 59/05). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Zur Wirksamkeit eines Verletzungszuschlags per AGB-Klauselveröffentlicht am 30. März 2015
LG Köln, (Anerkenntnis-) Urteil vom 23.10.2013, Az. 28 O 263/13
§ 307 BGB, § 309 Nr. 5 BGB, § 310 BGBDas LG Köln hat entschieden, dass die einen sog. Verletzerzuschlag vorsehende AGB-Klausel „Nachauflagen über die genehmigte Auflage hinaus bedürfen der erneuten Genehmigung, die bei Büchern nur aus wichtigem Grund versagt werden kann. Wird für den Nach- und Weiterdruck über die genehmigte Auflage hinaus keine Genehmigung eingeholt, entfällt jede etwa vorgesehen Rabattierung; es wird zusätzlich ein Medienkontrollzuschlag von 100% zum normalen Tarif erhoben.“ wirksam ist. Die Gegenseite hatte erfolglos eingewandt, die Klausel sei unangemessen, da sie ohne Rücksicht auf die Schwere der Rechtsverletzung und etwaiges Verschulden eine Verdoppelung der vertraglichen Lizenzgebühr vorsehe. Hinzu komme, dass es sich der Sache nach um einen pauschalierten Schadensersatz handele. Die Pauschalierung aber führe bereits deshalb zu einer unangemessenen Benachteiligung, weil die Klausel keine Möglichkeit des Schuldners vorsehe, den Nachweis über einen geringeren Schaden zu führen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zur Angemessenheit der Anzahlungsklauseln bei Reise-AGBveröffentlicht am 25. März 2015
BGH, Urteil vom 09.12.2014, Az. X ZR 13/14
§ 651a Abs. 1 BGB, § 651i Abs. 3 BGB, § 320 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 und 3 BGBDer BGH hat entschieden, dass eine Anzahlung von bis zu 20% des Reisepreises bei Abschluss eines Reisevertrags nicht unangemessen und eine solche Festlegung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters daher wirksam ist. Höhere Anzahlungen könnten nur dann gefordert werden, wenn der Veranstalter bei Vertragsschluss bereits eigene Aufwendungen erbringen oder Forderungen erfüllen müsse, die der Erfüllung des Reisevertrages dienen. Der Restpreis für die Reise könne in einem Zeitraum bis 30 Tage vor Reiseantritt gefordert werden. Eine frühere Fälligkeit benachteilige den Verbraucher in unangemessener Weise. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Banken-AGB-Klausel „Preis pro Buchungsposten 0,35 EUR“ ist unwirksamveröffentlicht am 10. März 2015
BGH, Urteil vom 27.01.2015, AZ. XI ZR 174/13
§ 307 Abs. 1 S.1 BGB , § 307 Abs. 3 S.1 BGB, § 675y BGBDer BGH hat entschieden, dass die AGB-Klausel einer Bank „Preis pro Buchungsposten 0,35 EUR“ unwirksam ist, weil sie zum Nachteil des Verbrauchers von § 675y BGB abweicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Celle: AGB-Klausel einer Fluggesellschaft über die Entrichtung der vollen Vergütung bei Buchung ist unzulässigveröffentlicht am 20. Februar 2015
OLG Celle, Urteil vom 18.12.2014, Az. 13 U 19/14
§ 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 309 Nr. 2a BGB, § 320 BGB, § 641 Abs. 1 BGBDas OLG Celle hat entschieden, dass die AGB-Klausel einer Fluggesellschaft, welche die Fälligkeit des vollen Flugpreises bei Buchung vorsieht, unwirksam ist. Dem Kunden werde damit das volle Vergütungsrisiko aufgebürdet und seinen berechtigten Interessen nicht ausreichend Rechnung getragen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Bank-AGB-Klausel, die Gebühren für geduldete Überziehungen vorsieht, ist unwirksamveröffentlicht am 18. Februar 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.12.2014, Az. 1 U 170/13 – nicht rechtskräftig
§ 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 3 S. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGBDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die AGB-Klausel „Die Kosten für geduldete Überziehungen, die ab dem Zeitpunkt der Überziehung anfallen, betragen 6,90 Euro (Stand August 2012) und werden im Falle einer geduldeten Überziehung einmalig pro Rechnungsabschluss berechnet.“ unwirksam ist. Der Senat hat allerdings die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Zur Unwirksamkeit von pauschalierten Rücktrittskosten bei Reiseverträgenveröffentlicht am 22. Dezember 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2014, Az. I-6 U 76/14
§ 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine AGB-Klausel in einem Reisevertrag mit dem Wortlaut „Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen: Bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises,14. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises,ab 7. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises,am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.“ unwirksam ist, da sie nicht in ihrer Höhe nach die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwertung hinreichend berücksichtigt. Dies gelte auch, wenn eine Reise im Wege des so genannten „Dynamic Packaging“ gebucht werde, bei welcher der Reiseveranstalter ein individuelles Reiseangebot bündele und den Flug erst im Zeitpunkt der verbindlichen Buchung bei dem betreffenden Anbieter zu dessen Endverbraucherkonditionen einkaufe und daher auf die Stornobedingungen keinen Einfluss nehmen könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG München: Die AGB-Klausel eines Onlineportals, welche für die Vertragskündigung die Schriftform vorsieht und eine E-Mail-Kündigung ausschließt, ist unwirksamveröffentlicht am 21. November 2014
OLG München, Urteil vom 09.10.2014, Az. 29 U 857/14
§ 126 Abs. 3 BGB, § 127 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 S.2 BGB, § 309 Nr. 13 BGBDas OLG München hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, welche dem Kunden eine Kündigung seiner Online-Mitgliedschaft per E-Mail verbietet, unwirksam ist. Die streitgegenständliche Klausel verstoße gegen § 309 Nr. 13 BGB, denn sie schreibe eine strengere Form als die Schriftform vor. Zum Volltext der Entscheidung: