Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Pauschalierter Pfand für nicht zurückgegebene SIM-Karte ist unwirksam / AGBveröffentlicht am 11. November 2014
BGH, Urteil vom 09.10.2014, Az. III ZR 32/14
§ 307 Abs. 1 S. 2 BGBDer BGH hat entschieden, dass eine Klausel in den AGB eines Mobilfunkanbieters, nach welcher für die Überlassung der SIM-Karte ein „Pfand“ in Höhe von 29,65 EUR zu zahlen ist, der als „pauschalierter Schadensersatz“ vom Mobilfunkanbieter einbehalten wird, wenn der Kunde die Karte nicht innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und des Kundenverhältnisses in einwandfreiem Zustand zurücksendet, unwirksam ist. Zum Volltext der Entscheidung (hier).
- BGH: Zur Wirksamkeit einer AGB-Klausel, nach welcher eine Papier-Rechnung kostenpflichtig istveröffentlicht am 10. November 2014
BGH, Urteil vom 09.10.2014, Az. III ZR 32/14
§ 307 Abs. 1 S. 2 BGBDer BGH hat entschieden, dass die AGB-Klausel eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Zusendung einer Papierrechnung (zusätzlich zur Bereitstellung der elektronischen Version der Rechnung im Internet) ein gesondertes Entgelt anfällt, unwirksam ist, wenn das betreffende Produkt auch über den stationären Handel verkauft wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Oldenburg: AGB-Klausel, die ausschließlich deutsches Recht als Vertragsgrundlage vorsieht, ist im Rechtsverkehr mit nicht in Deutschland ansässigen Verbrauchern unwirksamveröffentlicht am 3. November 2014
OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.09.2014, Az. 6 U 113/14
§ 307 Abs. 1 und 2 BGBDas OLG Oldenburg hat entschieden, dass eine Rechtswahlklausel in Online-Handels-AGB, die ausschließlich deutsches Recht als Vertragsgrundlage bestimmt, unwirksam im Rechtsverkehr mit nicht in Deutschland ansässigen Verbrauchern ist. Richteten sich Angebote eines Onlinehändlers auch an Verbraucher im Ausland, müsse deutlich darauf hingewiesen werden, dass dem Verbraucher nicht der durch zwingende Vorschriften oder Richterrecht gewährte Schutz seines Aufenthaltslandes entzogen werden solle, anderenfalls seien die AGB nicht klar und verständlich.
- OLG Düsseldorf: Reiserecht – Unwirksame AGB-Klauseln zu Anzahlung und Rücktrittspauschalenveröffentlicht am 17. Oktober 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.09.2014, Az. I-6 U 161/13
§ 1 UKlaG; § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass AGB-Klauseln eines Reiseveranstalters zur Anzahlung und Fälligkeit des Reisepreises sowie zur Zahlung von Pauschalen bei einem Rücktritt vom Reisevertrag unwirksam sind. Es handele sich insbesondere um diese Bestimmungen: „Sofort nach Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung wird die vereinbarte und auf der Reisebestätigung / Rechnung ausgewiesene Anzahlung fällig. Diese beträgt 30 % (auf volle EURO aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung […] Die Restzahlung wird 40 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig.„ und „In der Regel […] betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Fall Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldetem Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reisepreis: [Auflistung]„. Diese Klauseln benachteiligten Verbraucher unangemessen. Eine vollständige Zahlung des Reisepreises längere Zeit vor Beginn der Reise nehme dem Verbraucher jegliches Druckmittel. Hinsichtlich der Rücktrittspauschalen seien die Berechnungsgrundlagen nicht dargelegt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: AGB-Klausel, nach welcher Verbraucher für Flugkosten in Vorleistung gehen muss, ist wirksamveröffentlicht am 7. Oktober 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.09.2014, Az. 16 U 15/14 – nicht rechtskräftig
§ 307 BGB, § 309 BGB, § 309a BGB, § 320 BGB, § 641 Abs 1 BGBDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die AGB-Klausel „Die Bezahlung ist bei Buchung in voller Höhe fällig. […] Da die Bezahlung bei Buchung in voller Höhe fällig ist, erfolgt die Belastung Ihrer Kreditkarte bzw. der Einzug des Flugpreises sofort.“ wirksam ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- KG Berlin: AirBerlin darf für stornierten Flug keine Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR nehmenveröffentlicht am 2. Oktober 2014
KG Berlin, Urteil vom 12.08.2014, Az. 5 U 2/12
§ 4 Nr. 11 UWG, Art. 23 Abs. 1 S.3 Luftverkehrsdienste-VO, § 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 3 S.1 BGB, § 649 S.1 BGBDas KG Berlin hat entschieden, dass die AGB-Klausel einer Fluggesellschaft, die ein Bearbeitungsentgelt von 25,00 EUR pro Reiseteilnehmer und Buchung für einen stornierten Flug vorsieht, unangemessen und damit unwirksam ist, wenn die Fluggesellschaft zusätzlich Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und/oder möglicher anderweitiger Verwendungen der gebuchten Leistungen hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Ansbach: Farbabweichung bei Neuwagen ist ein Sachmangelveröffentlicht am 9. September 2014
LG Ansbach, Beschluss vom 09.07.2014, Az. 1 S 66/14
§ 434 BGBDas LG Ansbach hat entschieden, dass auch eine geringe Farbabweichung bei der Lieferung eines bestellten Neuwagens (hier: Pirineos Grau statt Track-Grau Metallic) einen Sachmangel darstellt. Eine AGB-Klausel, dass Abweichungen im Farbton vorbehalten blieben, wenn die Änderung nicht erheblich und für den Käufer zumutbar sei, schließe dies nicht aus, da die Kriterien der Zumutbarkeit für den Käufer nicht erkennbar seien. Daher seien die Kosten für eine Umlackierung zu ersetzen. Zur Pressemitteilung Nr. 9/14 vom 02.09.2014:
- LG Saarbrücken: Entgeltforderung für einen Eintrag im Branchenbuchverzeichnis ist als überraschende Klausel unwirksamveröffentlicht am 27. August 2014
LG Saarbrücken, Urteil vom 06.09.2013, Az. 10 S 185/12
§ 305 c Abs. 1 BGBDas LG Saarbrücken hat entschieden, dass der Empfänger eines Formularschreibens für einen Eintrag in einem Internet-Branchenverzeichnis nicht mit einer Kostenforderung rechnen muss, wenn auf die Entgeltpflicht lediglich in einem in kleinerer Schrift gehaltenen Fließtext hingewiesen wird. Dann handele es sich um eine überraschende Klausel, die nicht Vertragsbestandteil werde. Der Empfänger müsse mit einer Kostenpflicht nicht üblicherweise rechnen, da es auch viele kostenlose Branchenverzeichnisse im Internet gebe. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Wenn der AGB-Haftungsausschluss eines Kfz-Vermieters bei grober Fahrlässigkeit unwirksam ist, gilt immer noch der gesetzliche Haftungsausschluss gemäß § 81 Abs. 2 VVGveröffentlicht am 26. August 2014
BGH, Urteil vom 15.07.2014, Az. VI ZR 452/13
§ 307 BGB, § 81 Abs. 2 VVGDer BGH hat entschieden, dass die AGB-Klausel eines Kfz-Vermieters „Dem Mieter steht es frei, die Haftung aus Unfällen für Schäden der Vermieterin durch Zahlung eines besonderen Entgelts auszuschließen = vertragliche Haftungsfreistellung. In diesem Fall haftet er für Schäden, abgesehen von der vereinbarten Selbstbeteiligung nur dann, wenn … er oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt haben.“ unwirksam ist und zugleich, dass in diesem Fall § 81 Abs. 2 VVG entsprechende Anwendung findet. Danach ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeiführt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Dortmund: Die Verlängerung der Vertragslaufzeit durch eine intransparente Kündigungsklausel eines Software-Betreuungsvertrages ist unzulässigveröffentlicht am 22. August 2014
LG Dortmund, Urteil vom 02.07.2014, Az. 10 O 14/14
§ 307 BGBDas LG Dortmund hat entschieden, dass eine AGB-Klausel eines Softwarebetreuungsvertrages mit dem Wortlaut „Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Dauer geschlossen und richtet sich nach dem Nutzungszeitraum der Q-Softwarelizenz. Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre und ist im Anschluss mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres mit eingeschriebenem Brief zu kündigen.“ teilweise unwirksam ist. Zwar könne unproblematisch eine Mindestlaufzeit festgelegt werden, die nachfolgende Kündigungsregelung sei jedoch intransparent und daher nicht anwendbar. Dem Vertragspartner müsse es möglich sein, zum Ende der Mindestlaufzeit tatsächlich zu kündigen. Zum Volltext der Entscheidung: