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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. Januar 2016

    OLG Köln, Urteil vom 20.11.2015, Az. 6 U 40/15
    Art. 9 GMV; § 15 MarkenG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Betreiberin der Internethandelsplattform Amazon für markenverletzende Ergebnisse der plattformeigenen Suchmaschine haftet. Würden bei der Suche nach einer Marke (hier: „MAXNOMIC“) auf Grund des programmierten Suchalgorithmus Suchergebnisse anderer Produkte angezeigt, ohne dass erkennbar ist oder darauf hingewiesen wird, dass diese nicht vom Markeninhaber stammen, werde die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt. Dies gelte allerdings nicht für Marken, die aus beschreibenden Begriffen bestehen, welche im Suchergebnis ebenfalls tatsächlich auftauchen (hier: „NEEDforSEAT“). Zum Volltext der Entscheidung hier.

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