IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. April 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2008, Az. 14c O 223/08
    § 20 Abs. 4 GWB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Betreiber eines stationären „Espresso-Shops“, der neben Espresso-Maschinen und Accessoires auch Konditoreiprodukte und Kaffeeprodukte anbietet, keinen kartellrechtlichen Anspruch gegen einen Lebensmitteldiscounter auf den Verkauf bestimmter Kaffeprodukte zu einem bestimmten Bruttopreis hat. Die beiden Parteien seien nicht auf demselben sachlich relevanten Markt tätig und somit keine Wettbewerber. Die Verfügungsbeklagten böten als Lebensmitteldiscounter auf den Anbietermärkten das Lebensmittelvollsortiment inkl. Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel an; die Verfügungsklägerin sei demgegenüber nicht auf demselben Anbietermarkt tätig. Es sei nicht ersichtlich, dass der am Kauf von Espresso-Kaffee interessierte Verbraucher auf dem räumlich auf Düsseldorf abzugrenzenden Markt gerade auch dieses Angebotssegment der Verfügungsklägerin in hinreichender Weise wahrnehmen werde. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Juni 2011

    BGH, Beschluss vom 24.03.2011, Az. I ZR 108/09
    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

    Der BGH hat in diesem Hinweisbeschluss erklärt, dass ab sofort die sog. „alternative Klagehäufung“, bei der der Kläger ein einheitliches Klagebegehren aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet und dem Gericht die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt, nicht mehr zulässig ist. Damit werde entgegen den gesetzlichen Anforderungen das Bestimmtheitsgebot für die Angabe des Klagegrundes nicht erfüllt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Oktober 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.07.2010, Az. I-20 U 206/09
    §
    91a Abs. 1 Satz 1 ZPO

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die in einer wettbewerbsrechtlichen Angelegenheit eingelegte Berufung auch dann fristgerecht eingeht, wenn das Fax zwar nicht auf dem Zentralfax des Oberlandesgerichts, so doch aber irgendeinem Fax (hier: des Pressesprechers), welches vom Oberlandesgericht unterhalten wird, eingeht. Es wäre nicht sachgerecht, so der Senat, aus der Zuordnung eines bestimmten Geräts zu einer bestimmten Verwaltungsaufgabe, hier der des Pressesprechers, die Konsequenz zu ziehen, Eingänge dort als von der allgemeinen Verteilung innerhalb des Gerichts ausgeschlossen zu betrachten und Eingänge, die die Rechtsprechungstätigkeit der Spruchkörper betreffen, wie „Irrläufer“ zwischen verschiedenen Behörden zu behandeln. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammVor einigen Tagen hatten wir über eine Onlinepetition berichtet, die zum Inhalt hatte, die erste Abmahnung wegen Rechtsverstößen im Internet kostenfrei zu stellen (Link: Onlinepetition). Diesen Artikel haben wir inzwischen ergänzt. Darüberhinaus kündigten wir an, eine Alternative zur kostenfreien Erstabmahnung ins Spiel zu bringen und diese Alternative hat mit all ihren auf der Hand liegenden Vor- und Nachteilen doch, wie wir finden, ein gewisses Diskussionspotential. Dieses könnte bestenfalls in einer Petition – an die Musik-, Software- und Filmindustrie sowie sog. „Urheberrechtstrolle“ gipfeln. Anregung fanden wir bei § 371 Abgabenordnung (AO), der sich noch mit der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung befasst. (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Oktober 2008

    LG Essen, Urteil vom 19.09.2007, Az. 44 O 79/07
    § Rechtsanwältin Katrin Reinhardt TMG, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Essen hat entschieden, dass die Vorhaltung eines elektronischen Kontaktformulars auf einer Website unter dem Link „Kontakt“, in welches ein Interessent seinen Namen, seine eigene E-Mail-Anschrift und eine Telefonnummer eintragen soll, keine zulässige Alternative für die gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG erforderlichen „Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation … ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post“ ist. Erforderlich sei vielmehr die gesonderte Angabe einer E-Mail-Adresse. „Dem Interessenten muss es auch möglich sein, ohne vorheriges Ausfüllen eines Kontaktformulars zu erkennen, auf welche Weise ein elektronischer Kontakt mit dem Verfügungsbeklagten möglich ist.“ Das Landgericht hat ferner noch einmal darauf hingewiesen, dass die Wiederholungsgefahr nicht bereits dadurch entfällt, dass die streitgegenständliche Handlung nicht fortgesetzt wird, wenn nicht zugleich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird.
    (mehr …)

I