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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. Juni 2015

    AG Bielefeld, Urteil vom 30.04.2015, Az. 42 C 842/14
    § 97 UrhG, § 97 a Abs. 1 S. 2 UrhG

    Das AG Bielefeld hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses, über welchen urheberrechtswidrige Inhalte über eine Tauschbörse zugänglich gemacht wurden, nur insoweit zur Nachforschung verpflichtet ist, dass er im Rahmen der sekundären Darlegungslast vortragen muss, welche Personen Zugriff auf den Anschluss hatten und damit als Täter in Betracht kommen. Die Nachforschungspflicht gehe jedoch nicht soweit, dass der Anschlussinhaber ermitteln müsse, wer die Rechtsverletzung tatsächlich begangen habe. Auch das genaue Verhalten der tatsächlichen Nutzer zum angeblichen Verletzungszeitpunkt müsse nicht ermittelt werden, da Tauschbörsensoftware ohnehin auch in Abwesenheit eines Nutzers laufen könne. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. Juni 2015

    AG Bielefeld, Urteil vom 07.05.2015, Az. 42 C 656/14
    § 97 Abs. 2 S. 1 UrhG

    Das AG Bielefeld hat entschieden, dass ein Mahnbescheid, der wegen der Kosten einer Filesharing-Abmahnung (Abmahnkosten und Schadensersatz) beantragt wird, die Verjährung dieser Ansprüche nicht hemmt, wenn die geltend gemachten Forderungen in dem Mahnbescheid nicht ausreichend individualisiert werden. Für den Empfänger müsse erkennbar sein, gegen was für Forderungen er sich möglicherweise zur Wehr setzen müsse. Im Übrigen bestätigte das AG Bielefeld die dreijährige gesetzliche Verjährungsfrist für alle Ansprüche aus Filesharing-Fällen. Eine verlängerte Verjährungsfrist von 10 Jahren für Bereicherungsansprüche komme nicht in Betracht, da seitens des Filesharers keine Bereicherung eintrete. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 31. März 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Bielefeld, Urteil vom 05.02.2015, Az. 42 C 1001/14
    § 97 UrhG, § 97 a Abs. 1 S. 2 UrhG

    Das AG Bielefeld hat entschieden, dass in Filesharing-Fällen, in welchen mehrere Nutzer den Anschluss nutzen, von dem ein streitgegenständliches Werk zur Verfügung gestellt wurde, von einer Täterschaft des Anschlussinhabers nicht ausgegangen werden kann. Eine solche Vermutung werde allein durch die Nutzungsmöglichkeit anderer Personen widerlegt. Der Anschlussinhaber habe dafür nur zu ermitteln, welchen anderen Personen bewusst die Möglichkeit zur Mitbenutzung des Internetanschlusses eingeräumt worden sei. Er müsse nicht ermitteln, wer die Rechtsverletzung tatsächlich begangen habe. Eine Störerhaftung liege vorliegend auch nicht vor, da es sich um volljährige Mitnutzer gehandelt habe, welche nicht überwacht werden müssten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. Oktober 2014

    AG Bielefeld, Urteil vom 06.03.2014, Az. 42 C 368/13
    § 97 UrhG, § 97 a Abs. 1 S. 2 UrhG

    Das AG Bielefeld hat entschieden, dass sog. Lizenz-Schadensersatzansprüche wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing lediglich der 3-jährigen Regelverjährung unterliegen. Es gelte nicht – wie in anderen Fällen der Forderung von Lizenzgebühren – eine Verjährung von 10 Jahren, da es keine Möglichkeit gebe, in Filesharing-Angelegenheiten einen gültigen Lizenzvertrag mit den Rechteinhabern abzuschließen. Das AG Kassel vertritt ebenfalls diese Auffassung (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. Dezember 2013

    AG Bielefeld, Urteil vom 12.09.2013, Az. 42 C 58/13
    § 97 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 287 ZPO

    Das AG Bielefeld hat entschieden, dass bei privater Nutzung eines abfotografierten Kartenausschnitts eines Stadtplans im Internet, der üblicherweise nicht für die Internetnutzung lizensiert wird, der Schadensersatz in Form einer angemessenen Lizenzgebühr mit 100,00 EUR angemessen berechnet ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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