IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. August 2014

    VG Hamburg, Urteil vom 21.08.2013, Az. 9 K 507/11
    § 37 Abs. 5 RdFunkStVtr HA vom 01.09.2008, § 3 Abs. 2 Nr. 2 JMStVtr, § 444 ZPO

    Das VG Hamburg hat entschieden, dass der Begriff des „Anbieters von Telemedien“ im Sinne des Jugendmedienschutzstaatsvertrages weit auszulegen ist. Entscheidend für die Annahme der Anbietereigenschaft sei, ob der Betroffene Einfluss auf Einzelheiten der inhaltlichen Gestaltung der Internetseite habe. Dabei genüge die Möglichkeit zur Einflussnahme auf den Inhalt des Angebots; nicht erforderlich sei dagegen, dass sämtliche Teile des Angebots vom Anbieter auch selbst gestaltet worden wären. Unter diesen weiten Anbieterbegriff fielen auch Domaininhaber. Denn ein Domaininhaber habe sowohl eine rechtliche als auch eine tatsächliche Möglichkeit der Einflussnahme auf die inhaltliche Gestaltung des unter seiner Domain betriebenen Internetangebots. Zum anderen seien auch die im Impressum einer Internetseite genannten Personen als Anbieter anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. März 2014

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.01.2014, Az. 1 U 98/13 – nicht rechtskräftig
    § 1 UKlaG, § 3 UKlaG; § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB

    Das OLG Frankfurt hat eine Entscheidung des Landgerichts (hier) bestätigt, nach welcher AGB-Bestimmungen unzulässig sind, die festlegen, dass ein Prepaid-Mobilfunkvertrag einen negativen Saldo aufweisen kann und der Kunde diesen auszugleichen hat. Solche Klauseln seien überraschend, da der Kunde andere Erwartungen an einen Vertrag mit der Bezeichnung „Prepaid“ hege. Die Beurteilung dieser Frage ist nunmehr beim Bundesgerichtshof anhängig. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. April 2013

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.03.2013, Az. 2-24 O 231/12 – nicht rechtskräftig
    § 1 UKlaG, § 3 UKlaG, § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB

    Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter dafür Sorge zu tragen hat, dass Prepaid-Verträge nicht in einen Negativsaldo rutschen und dementsprechend Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Kunde diesen Negativsaldo unverzüglich auszugleichen hat, unwirksam sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. März 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Aurich, Urteil vom 27.11.2009, Az. 2 O 979/08
    § 280 Abs. 1 BGB, § 254 Abs. 1 BGB; § 10 TMG

    Das LG Aurich hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetportals gegenüber Kunden von dort tätigen Anbietern grundsätzlich nicht zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn ein Anbieter sich betrügerisch verhält. Hatte der Betreiber davon keine Kenntnis, bestehe im Verhältnis zum Kunden des Anbieters keine vertragliche Nebenpflicht, ihn aufzuklären bzw. bei unterlassener Aufklärung Schadensersatz zu leisten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 11. März 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Anerkenntnisurteil vom 14.02.2013, Az. 31 O 474/12
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S.1 UWG, § 5 S. 2 Nr. 2 UWG

    Das LG Köln hat auf eine Klage der Wettbewerbszentrale (hier) im Wege des Anerkenntnisses in der mündlichen Verhandlung entschieden, dass die Angabe einer fiktiven „unverbindlichen Preisempfehlung“ bzw. „UVP“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Die Angabe einer Ersparnis im Verhältnis des aktuellen Preises zur UVP sei zu beanstanden, wenn es keine entsprechende Herstellerempfehlung gebe und die angegebene Empfehlung auch nicht realistischerweise erzielt werden könne. Wenn Anbieter und Empfehlender zudem dieselbe Person seien, handele es sich um unzulässige Preiswerbung.

  • veröffentlicht am 26. Februar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Kehl, Urteil vom 04.02.2013, Az. 5 C 441/12
    §§ 611 ff. BGB, § 326 Abs.1 S. 1 BGB; § 46 Abs. 8 S. 1 und 2 TKG

    Das AG Kehl hat entschieden, dass der Anbieter eines Telefon-/Internetanschlusses nach einem Umzug des Kunden verpflichtet ist, die vertragliche Leistung auch am neuen Wohnort zu denselben Bedingungen zu erbringen, sofern dies am neuen Wohnort grundsätzlich möglich ist. Dies ergebe sich seit dem 10.05.2012 aus dem TKG. Der Anbieter dürfe sich nicht darauf berufen, dass ein bestimmter Tarif nicht mehr angeboten werde, wenn dieser auch am neuen Wohnort technisch möglich sei. Kündige der Anbieter den Vertrag, weil der Kunde mit einer Änderung nicht einverstanden sei, könne der Anbieter keine Entgelte für die restliche Vertragslaufzeit verlangen. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 19. Februar 2013

    LG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2011, Az. 14 O 27/11 KfH III
    § 3 Abs. 5 TMG; § 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 5a UWG

    Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass auf dem deutschen Teil der Handelsplattform eBay (ebay.de) auch für ausländische Anbieter das deutsche Wettbewerbsrecht anwendbar ist. Dies gelte aus verbraucherschutzrechtlichen Gründen insbesondere für die Vorhaltung einer nach deutschem Wettbewerbsrecht gültigen Widerrufsbelehrung und weiterer Pflichtinformationen. Das Herkunftsprinzip werde durch § 3 Abs. 5 Nr. 3 TMG als Ausnahmeregelung aufgehoben. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. September 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBayVGH, Beschluss vom 25.10.2011, Az. 7 CS 11.1070
    §?20 Abs.?4 JMStV, §?80 Abs. 2 Satz?1 Nr.?4 VwGO

    Der BayVGH hat entschieden, dass die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) für Aufsichtsmaßnahmen nach §?20 Abs.?4 JMStV auch in Bezug auf die etwaige Anordnung der sofortigen Vollziehung nach §?80 Abs. 2 Satz?1 Nr.?4 VwGO zuständig ist und eine Landesmedienanstalt (hier: Bayerische Landeszentrale für Neue Medien) nicht ihrerseits in diesem Bereich Anordnungen mit sofortiger Vollziehbarkeit aussprechen kann. Den Erlass des angefochtenen Bescheids beanstandete der BayVGH ausdrücklich nicht. Die KJM hatte zuvor in einer Anordnung als Aufsichtsbehörde die Rechtsansicht vertreten, dass die frei zugängliche Verbreitung des Erotik-Teletext-Angebots der Antragstellerin in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verstoße. Das Erotik-Teletext-Angebot umfasste ca. 300 Seiten. Es sei geeignet, Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sozial-ethisch zu desorientieren und somit in ihrer Entwicklung zu beeinträchtigen. Insbesondere Darstellungen, die aus der Erwachsenenperspektive erfolgten und einen breiten sexuellen Erfahrungsfundus voraussetzten, würden nicht dem Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen entsprechen und könnten von ihnen nicht eingeordnet werden. Der sexualisierte, aufdringliche Charakter sei trotz Begriffsverfremdungen oder Verfremdungen durch Zeichen noch gegeben und der verwendete Wortschatz als anzüglich einzustufen. Das Angebot präsentiere sich als einseitiges, funktionalistisches Bild von Sexualität und diene ausschließlich dem Ziel der sexuellen Stimulation sowie der Animation erwachsener Nutzer, die beworbenen Dienste in Anspruch zu nehmen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. August 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Düsseldorf, Beschluss vom 20.08.2012, Az. 41 C 9947/12
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das AG Düsseldorf hat einer Steuerberaterin die Zuweisung einer Telefonrufnummer per einstweiliger Verfügung zugesprochen, nachdem die Portierung der Telefonnummer (vom einen zum anderen Telefonanbieter) im Wege einer Erreichbarkeit über alle Telefonnetze über ca. 6 Wochen gescheitert war. Das Gericht sah einen Verfügungsanspruch, da die fortlaufende Nichterreichbarkeit die berufliche Existenz der Steuerberaterin gefährdete. Was wir davon halten? Wer nun glaubt, bei jedem ärgerlichen Problem mit seinem Telefonanbieter das örtliche Gericht mit einem Verfügungsantrag beglücken zu dürfen, irrt. Die einstweilige Verfügung ist grundsätzlich nicht statthaft, wenn sie der Schaffung vollendeter Tatsachen dient (grundsätzliches Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache). Nur in eng umrissenen Ausnahmefällen – und der vorliegende gehörte auf Grund der offensichtlichen Not- bzw. Zwangslage (Existenzsicherung) sicherlich dazu – können mit der einstweiligen Verfügung geschuldete Leistungen erzwungen und somit bereits „Fakten geschaffen“ werden (vgl. § 940 ZPO).

  • veröffentlicht am 23. Juli 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Wiesbaden, Urteil vom 03.07.2012, Az. 91 C 1526/12
    § 280 Abs.1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 311 Abs. 2 BGB

    Das AG Wiesbaden hat entschieden, dass ein Mobilfunkkunde eine Rechnung von über 1.800,00 EUR für die Internetnutzung über Handy im Ausland nicht zahlen muss. Der Kunde habe eine Internetflatrate abgeschlossen und sei nicht darüber aufgeklärt worden, dass diese nicht im Ausland gelte. Ihm sei nur gesagt worden, er könne „nach Belieben im Internet surfen“. Damit habe die Klägerin ihre Aufklärungs- und Hinweispflichten verletzt. Sie hätte bei Abschluss des Zusatzvertrages deutlich auf die Gefahr von hohen Zusatzkosten bei der Nutzung des mobilen Internets im Ausland hinweisen müssen und nicht davon ausgehen dürfen, dass jedem Kunden die Problematik von Roaming-Gebühren bei Auslandsnutzung des Handys bekannt seien. Jedenfalls hätte bei der tatsächlichen Nutzung ein Warnhinweis erfolgen müssen. Die Sperrung, nachdem bereits mehr als 1.800,00 EUR an Kosten aufgelaufen waren, sei jedenfalls zu spät erfolgt. Ähnliche Entscheidungen zu Hinweispflichten seitens der Telefonanbieter finden Sie hier: BGH, LG Saarbrücken, OLG Schleswig, LG Kleve. Zum Volltext der Entscheidung:

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