Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Wird ein Kunde beim Telefonanbieterwechsel aufgefordert, den früheren Anbieter anzuschwindeln, kann dies wettbewerbswidrig seinveröffentlicht am 19. März 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2014, Az. I-15 U 55/14
§ 8 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es eine unlautere geschäftliche Handlung darstellt, wenn der neu geworbene Kunde eines Telefonanbieters von diesem aufgefordert wird, Mitarbeitern des früheren Anbieters zu sagen, dass er einen gültigen Vertrag mit dem neuen Anbieter habe und dass die Widerrufsfrist bereits verstrichen sei, um Abwerbe- bzw. Rückwerbeversuche im Keim zu ersticken. Es liege eine Irreführung vor, da der Eindruck erweckt werde, dass der Neukunde bereits verbindlich vertraglich gebunden sei, obwohl die Widerrufsfrist erst mit erfolgter Freischaltung zu laufen beginne. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Lüneburg: Rechtsanwaltskanzlei setzt Freischaltung ihres Telefon-/Internetanschlusses per einstweiliger Verfügung durchveröffentlicht am 6. März 2013
AG Lüneburg, Beschluss vom 20.02.2013, Az. 53 C 22/13
§46 TKGDas AG Lüneburg hat per einstweiliger Verfügung dem Treiben zwischen zwei Telefonanbietern ein Ende gesetzt. Nach einem Anbieterwechsel war die Antrag stellende Kanzlei offensichtlich vollständig offline, was bekanntermaßen zu erheblichen Umsatzeinbußen führen kann. Das Amtsgericht verurteilte nun den Antragsgegner (Telefonanbieter), „die Kommunikationsdienstleistungen“ zu den Kanzleiräumen umgehend, spätestens binnen 24 Stunden nach Erhalt der Verfügung, freizuschalten. Zur Schadensersatzpflicht des trägen Telefonanbieters vgl. LG Frankfurt a.M. (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- Bundesregierung legt Gesetzesentwurf für ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG) vorveröffentlicht am 4. März 2011
Am 02.03.2011 hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen“ (hier) vorgelegt. Unter anderem werden aktuelle nationale verbraucherrechtliche Themen aufgegriffen. Hierzu gehören Regelungen zur Warteschleifenproblematik, zum Anbieterwechsel sowie zur vertragsunabhängigen Mitnahme der Mobilfunkrufnummer beim Wechsel des Anbieters. Hier einige Ausschnitte aus dem geplanten Gesetz: (mehr …)